Skip to Content

Vermögensaufbau für Kinder

Austauschprogramme, Studium, Auslandssemester, die erste eigene Wohnung – die Anlässe, zu denen die eigenen Kinder Geld benötigen werden, gibt es viele. Und auch die Anlässe, zu denen Kinder Geld bekommen, sind vielfältig: Ob zur Geburt, Einschulung, Kommunion oder Konfirmation – die Summen, die zu solchen Festen zusammenkommen, sind oft beträchtlich. Gut angelegt, können sie dem Nachwuchs in ferner Zukunft einen guten und sorgenfreien Start in das Berufsleben ermöglichen. Doch was ist dabei zu beachten? Ein Überblick: 

Depoteröffnung – auf welchen Namen?

Eröffnen Eltern ein Depot auf den Namen ihres Kindes, kann dieses mit 18 Jahren selbst über das Geld verfügen. Eltern sollten sorgfältig abwägen, ob sie ihrem Nachwuchs zutrauen, dann verantwortungsbewusst mit dem angesparten Vermögen umzugehen. Denn es gibt kein Zurück: Die Eltern erhalten eine Vollmacht. Sie können zwar noch auf das Geld zugreifen, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Doch dann müssen sie nachweisen, dass das Geld für das Kind verwendet wird. 

Steuerliche Vorteile kann ein Depot auf den Namen des Kindes haben: Denn für Kapitaleinkünfte aus Kursgewinnen, Dividenden oder Zinsen, die über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr liegen, zahlen Anlegerinnen und Anleger üblicherweise 25 Prozent Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag (Soli) und eventuell Kirchensteuer. Legen Eltern im eigenen Namen (also auf ihrem Depot) für das Kind an, zählen die Erträge steuerlich zum Gesamtvermögen. 

Anders sieht es aus, wenn das Kind selbst der Depotinhaber ist. Denn Kinder haben in der Regel kein regelmäßiges Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag ist eine vom Staat festgelegte Summe, die aktuell für eine Einzelperson 11.784 Euro beträgt (Stand 2024). Sie gilt als Existenzminimum und wird vom Finanzamt jedes Jahr an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Wer ein geringeres Einkommen hat, wie beispielsweise Kinder, muss für sein Einkommen keine Einkommensteuer – und keine Abgeltungssteuer – bezahlen. 

NV-Bescheinigung vorlegen

Allerdings sind Banken, Finanzinstitute und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, die Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen. Nur eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) befreit sie von dieser Pflicht. 

Die NV-Bescheinigung können Eltern beim zuständigen Finanzamt beantragen. Sie gilt jeweils für drei Jahre. Damit der Vermögensverwalter die Steuern nicht mehr automatisch an das Finanzamt abführt, muss die NV-Bescheinigung im Original vorgelegt werden. Nach der Anfertigung einer Kopie erhalten Eltern das Original zurück.

Doch Vorsicht ist im Hinblick auf die Gesetzliche Krankenversicherung geboten: Eltern können ihre Kinder in der Regel kostenfrei mitversichern. Übersteigen die Einkünfte des Kindes einen gewissen Betrag, können die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht mehr gegeben sein. 

Schenkungssteuer: Freibeträge nutzen 

Bei der Überlegung, auf welchen Namen die Eltern ein Depot eröffnen, kann auch die Schenkungssteuer eine Rolle spielen. So darf jeder Elternteil dem Kind innerhalb von zehn Jahren ein Vermögen in Höhe von 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Dabei ist es unerheblich, ob die Summe als Einmalbetrag oder durch eine Sparrate zustande kommt. Eröffnen Eltern also zur Geburt des Kindes ein Depot, können sie die Freibeträge bis zum 18. Lebensjahr zweimal in Anspruch nehmen. Sparen sie hingegen in ihrem eigenen Namen für das Kind, können sie diese lediglich einmal geltend machen. 

Welche Anlagestrategie ist die richtige 

Sind die grundsätzlichen Überlegungen abgeschlossen, müssen sich Eltern Gedanken über eine geeignete Anlagestrategie machen. Insbesondere bei einem sehr langen Anlagehorizont bietet es sich an, das Vermögen zu einem gewissen Anteil in Aktien zu investieren. Denn die Zinsen auf Sparbuch, Tages- oder Festgeld reichen in der Regel nicht aus, um die Kaufkraft des Vermögens auf lange Sicht zu erhalten. Zwischenzeitliche Kursschwankungen können sie hingegen einfach aussitzen.

Wichtig ist es dennoch, die Anlagestrategie mit Bedacht zu wählen. Denn nur, wenn sich alle Beteiligten wohlfühlen, kann diese auch langfristig durchgehalten werden. Immer wieder werden Investoren bei Marktturbulenzen nervös und steigen dann zur Unzeit aus Anlagen aus. Manche vernichten so die Erträge mehrerer Jahre. Zudem verursachen häufige Strategiewechsel Transaktionskosten. Eltern, die bei starken Wertschwankungen nachts nicht mehr schlafen können, sollten sich daher für eine Anlagestrategie mit einer geringeren Aktienquote und einem größeren Anteil an Anleihen und Edelmetallen wie Gold entscheiden. Diejenigen, die Wertschwankungen gut aushalten können und etwas höhere Renditeziele haben, können auch eine höhere Aktienquote wählen.

Wenn der Übergabezeitpunkt näher rückt, gilt es die Aktienquote an die Pläne anzupassen, die der Nachwuchs mit seinem künftigen Vermögen hat. Soll der Betrag auf einmal zur Gänze abgehoben werden, ist es ratsam, bereits einige Jahre vorher das angesparte Aktienvermögen aufzuteilen und einen Teil Jahr für Jahr in weniger stark schwankende Anlagen umzuschichten. So mindern Eltern das Risiko, dass der Ausstiegszeitpunkt in einem Markttief liegen wird. Der Strategiewechsel in weniger stark schwankende Anlageklassen kann später beginnen und muss weniger radikal ausfallen, wenn das Geld beispielsweise eine über mehrere Jahre dauernde Ausbildung finanzieren soll oder der Nachwuchs weiter (teilweise) investiert bleiben möchte.

Die Qualität ist entscheidend

Doch wichtig ist in jedem Fall die Qualität. Denn Aktie ist nicht gleich Aktie. Nur Qualitätsunternehmen können Krisen weitgehend unbeschadet überstehen und langfristig Umsatz und Gewinn steigern. Auch ihr Aktienkurs kann zwischenzeitlich schwanken. Doch langfristig folgen die Aktienkurse in der Regel der Gewinnentwicklung von Unternehmen. 

Und auch eine ausreichende Diversifikation ist für den Anlageerfolg essenziell. Bei der Geldanlage gilt: Niemals alles auf eine Karte! Eltern sollten darauf achten, das Vermögen ihres Kindes nicht nur über verschiedene Regionen, Währungsräume und Branchen zu streuen, sondern auch über mehrere Anlageklassen wie Aktien, Anleihen und Edelmetalle. Auf diese Weise lassen sich Risiken mindern und vielfältige Ertragschancen nutzen – für einen guten Start ins Leben.

Glossar

Verschiedene Fachbegriffe aus der Welt der Finanzen finden Sie in unserem Glossar erklärt.

Die neuste Ausgabe der Position

„Innovation oder Revolution?“

Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde, auch (oder besser: insbesondere) an der Börse. Aktien, die als die großen KI-Profiteure gelten, haben ein Hoch nach dem anderen erklommen, bevor so manche von ihnen Anfang August korrigierten. Was bedeutet das langfristig für Anlegerinnen und Anleger?

 

RECHTLICHER HINWEIS

Diese Veröffentlichung dient unter anderem als Werbemitteilung.

Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen von Flossbach von Storch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Zukunftserwartung von Flossbach von Storch wider, können aber erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnissen abweichen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Der Wert jedes Investments kann sinken oder steigen und Sie erhalten möglicherweise nicht den investierten Geldbetrag zurück.

Mit dieser Veröffentlichung wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet. Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Sie ersetzen unter anderem keine individuelle Anlageberatung.

Diese Veröffentlichung unterliegt urheber-, marken- und gewerblichen Schutzrechten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bereithaltung zum Abruf oder Online-Zugänglichmachung (Übernahme in andere Webseite) der Veröffentlichung ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Flossbach von Storch zulässig.

Angaben zu historischen Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.

© 2024 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.

Back to top