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Erbschaften –

was es zu beachten gibt 

Wie viel Vermögen jährlich in Deutschland den Eigentümer wechselt, lässt sich nur vermuten. Denn in den meisten Fällen bleiben die vererbten oder verschenkten Summen unterhalb der Freibeträge, müssen also nicht versteuert werden. Schätzungen belaufen sich auf rund 400 Mrd. Euro jährlich.  

Im Jahr 2021 wurde laut dem Statistischen Bundesamt Vermögen in Höhe von 63,4 Mrd. Euro oberhalb der Freibeträge vererbt, also auch versteuert. Dafür setzten die Finanzämter Steuern in Höhe von 9,0 Mrd. Euro fest.

Doch was muss man bei einer Erbschaft beachten? Wie hoch sind die Freibeträge? Und vor allem: Wie lässt sie das geerbte Vermögen anlegen, wenn man langfristig dessen Kaufkraft erhalten möchte?

Erbschaften – Steuern und Freibeträge

Erbschaften werden besteuert, wenn sie gewisse Freibeträge überschreiten. Diese sind unterschiedlich hoch und richten sich – wie bei einer Schenkung – nach dem Verwandtschaftsgrad. Je enger dieser ist, desto höher ist der Freibetrag und umso niedriger wird das Erbe oberhalb der Freibeträge versteuert. Es gibt drei verschiedene Steuerklassen, mit denen Erbschaften besteuert werden. Mit der Einkommenssteuerklasse haben diese aber nichts zu tun.

Tabelle 1: Freibeträge und Steuerklassen bei einer Erbschaft

FreibetragSteuerklasse
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner500.000 EuroI
Kinder und Stiefkinder400.000 EuroI
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind400.000 EuroI
Enkel, deren Eltern noch leben200.000 EuroI
Urenkel100.000 EuroII
Eltern und Großeltern20.000 EuroII
Geschwister, Nichten und Neffen20.000 EuroII
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern20.000 EuroII
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner20.000 EuroII
alle anderen Erben20.000 EuroIII
Quelle: § 16 Abs. 1 ErbStG

Große Unterschiede

Wie Tabelle 1 zeigt, unterscheiden sich die Freibeträge bei Erbschaften stark. Während ein Ehegatte oder ein eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro steuerfrei erben kann, müssen Geschwister ihr Erbe bereits ab 20.000 Euro versteuern. Partner, die nicht verheiratet sind, können nur von sehr geringen Freibeträgen profitieren und zahlen einen höheren Erbschaftssteuersatz. Tabelle 2 zeigt, mit welchen Steuersätzen Erbschaften oberhalb der Freibeträge versteuert werden.

Tabelle 2: Wie Erbschaften besteuert werden

Wert der SchenkungSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 Euro7 %15 %30 %
bis 300.000 Euro11 %20 %30 %
bis 600.000 Euro15 %25 %30 %
bis 6.000.000 Euro19 %30 %30 %
bis 13.000.000 Euro23 %35 %50 %
bis 26.000.000 Euro27 %40 %50 %
über 26.000.000 Euro30 %43 %50 %
Quelle: §§ 15 und 19 ErbStG

Von dem Erbe können Kosten, die dem Erben durch den Tod entstehen, abgezogen werden. Es handelt sich dabei um die so genannten Nachlassverbindlichkeiten. Zu diesen zählen neben den Ausgaben für die Beerdigung auch die Kosten für die Regelung des Nachlasses. Zudem können Erben, die eng mit dem Verstorbenen verwandt waren oder ihm nahestanden, den besonderen Versorgungs- und den Pflegefreibetrag geltend machen. 

Mit Schenkungen zu Lebzeiten Freibeträge ausschöpfen

Für Schenkungen gilt eine 10-Jahres-Frist. Das bedeutet, dass alle zehn Jahre die Freibeträge neu ausgeschöpft werden können. Sofern das Vermögen in Wertpapiere oder Immobilien investiert ist, kann es unter Nießbrauchvorbehalt verschenkt werden. Schenkende profitieren in diesem Fall weiterhin von den laufenden Erträgen. Weitere Informationen zum Thema Schenkungen finden Sie hier

Wertpapiere erben

Maßgeblich für die Versteuerung von Wertpapieren ist der niedrigste notierte Kurs am Todestag des Erblassers. Kommt es bis zur Regelung des Nachlasses zu Kursverlusten oder -gewinnen, gilt für die Besteuerung dennoch der ermittelte Wert am Stichtag, also am Todestag. Für Anteile an einem Fonds wird der jeweilige Rücknahmepreis am Stichtag angesetzt. Übersteigt das Vermögen in Wertpapieren zusammen mit den übrigen Vermögenswerten den jeweiligen Freibetrag, gelten die in Tabelle 2 aufgeführten Steuersätze. 

Zusätzlich zur Erbschaftssteuer müssen Erben bei der Veräußerung von Wertpapieren, die nach 2009 gekauft worden sind, Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf erwirtschaftete Erträge oder Kursgewinne entrichten. 

Finanzamt informieren

Grundsätzlich gilt: Wer Geld erbt, muss das Finanzamt innerhalb von drei Monaten darüber informieren. Eine Erbschaftssteuererklärung oder eine Schenkungssteuererklärung muss allerdings erst abgegeben werden, wenn das Finanzamt einen dazu auffordert. Bei Unklarheiten wenden sich Erben am besten an einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Erbrecht. 

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