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Gesellschaft
18 Minuten

Europas Einbahnstraße

- Julian Marx

Der Ukrainekrieg tobt im vierten Jahr und in Brüssel wird über „Veggie-Schnitzel“ debattiert. Wie viel (Un-)Sinn macht die EU – und sind die Steuergelder der Mitgliedsländer gut investiert?

Wenn sich politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Verhältnisse fundamental ändern, geht das in der Regel nicht ohne größere Verwerfungen vonstatten. Der Ukrainekrieg, die Krise des Westens (die sich auch in den Handelsstreitigkeiten mit dem langjährigen Bündnispartner USA spiegelt) oder die massiven wirtschaftlichen Abhängigkeiten von China (nicht nur bei den zuletzt viel beachteten „seltenen Erden“) – die Europäische Union (EU) steht vor gigantischen geostrategischen Herausforderungen.

Weitere Themen sind akut. Im Rahmen der Asylpolitik besteht zwischen den Mitgliedsstaaten regelmäßig Uneinigkeit über die Verteilung von Geflüchteten und über Grenzschutzmaßnahmen. Der fortschreitende Klimawandel erfordert tiefgreifende Veränderungen, nicht nur bei der Energieversorgung. Zudem stellt der demografische Wandel die Sozialsysteme und den Arbeitsmarkt vor große Probleme. Die Bandbreite drängender Themen ist enorm.

Nach Jahrzehnten von Sicherheit und Wohlstand erleben wir einen Epochenbruch – der Ausgang dieses historischen Experiments ist ungewiss. Ist Europa für diese Herausforderungen gerüstet? Der Blick nach Brüssel zeigt, dass „Tagespolitik“ immer auch etwas mit „Klein-Klein“, langwierigen Kompromissen, den Überzeugungen Einzelner und den Befindlichkeiten ihrer Wählerinnen und Wähler zu tun hat.

Eine Frage der Priorisierung

Von daher wäre die EU wohl nicht die EU, wenn sie bei all den Krisenherden den „Schutz“ europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher aus den Augen verlieren würde. So adressierte die französische EU-Abgeordnete Céline Imart im vergangenen Herbst wohl eine der drängendsten Sorgen unserer Zeit: Auf ihren Antrag hin stimmte das EU-Parlament dafür, Begriffe wie Wurst und Schnitzel für Fleischersatz zu verbieten. Der „Veggie-Burger“ soll nach dem Dafürhalten der Parlamentarier also der Vergangenheit angehören. Es bestünde die Sorge eines Verwechslungsrisikos, weil pflanzenbasierte Ersatzprodukte nicht dieselben Nährwerte wie ihre tierischen Originale böten.

Isoliert betrachtet könnte man dieser Argumentation vielleicht sogar etwas abgewinnen. Doch selbst Verbraucherschützer des Verbraucherzentrale Bundesverbands argumentieren dagegen: Wie aus einer repräsentativen Verbraucherbefragung des Instituts für Handelsforschung Köln hervorgeht, scheinen für Befragte vor allem Konsistenz und küchentechnische Verwendung bei der Produktbezeichnung im Vordergrund zu stehen. Und diesbezüglich empfanden die Befragten ein „Veganes Seitan-Schnitzel“ eindeutiger gekennzeichnet als „Vegane panierte Stücke auf Seitanbasis Typ Schwein“. Ganz davon abgesehen, dass Begriffe wie „Veggie-Burger“ im Alltag vieler Verbraucher längst verankert sind und die große Mehrzahl der Bürger den bereits bestehenden Kennzeichnungen problemlos entnehmen kann, dass es sich hierbei um ein veganes Produkt handelt.

Die Fronten sind verhärtet. Möglichen Befürwortern der Wortklauberei dürfte der EU-Mehrheitsbeschluss nicht weit genug gehen. Aus Sicht so mancher EU-Parlamentarier könnte es gar an ein Wunder grenzen, dass EU-Verbraucher bislang keine Scheuermilch über ihr Müsli kippten oder Eltern ihren Kindern zum Mittagessen noch keine Hackschnitzel servierten. Auch über die Begriffe der Fleischtomate, des Leberkäses oder des im Rheinland beliebten „Halven Hahn“, der wenig mit einem halben Hähnchen gemein hat, könnten die EU-Bürokraten zukünftig noch debattieren.

Doch im Ernst: Dass zahlreiche Bürger angesichts derartiger Schlagzeilen nach dem Mehrwert eines EU-Bürokratiemonsters fragen, ist ihnen nicht zu verübeln. Zumal eine Umsetzung der angestrebten Begriffsverbote mit vermeidbaren Zusatzkosten für Gastronomie, Handel und letztlich die Verbraucher verbunden wäre. Das alles passiert obendrein in Zeiten, in denen die EU Anfang 2025 noch den ersehnten „Bürokratieabbau zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ versprach. Politikverdrossenheit „Made in Europe“ – in dieser Kategorie leisten die EU-Bürokraten ganze Arbeit.

Deutschlands Zahlungen an die EU übersteigen die Einnahmen

Aus Sicht wirtschaftlich starker Mitgliedsstaaten könnte die Politikverdrossenheit noch weitaus stärker befeuert werden, wenn auf die (häufig) einseitigen Zahlungsströme einer EU-Mitgliedschaft verwiesen wird. So überwies beispielsweise Deutschland im Rahmen des regulären EU-Haushalts in den vergangenen Jahren rund 20 Milliarden Euro pro Jahr mehr nach Brüssel, als von dort zurückfloss (vgl. Grafik 1).

Europas Einbahnstraße -

So gesehen ist die EU für die größte Volkswirtschaft des Staatenbundes zunächst einmal ein teurer Spaß. Insgesamt belaufen sich die „Gesamtkosten“, die Deutschland über den regulären EU-Haushalt zwischen den Jahren 2000 und 2024 angehäuft hat, auf beachtliche 345 Milliarden Euro.

Ein Betrag, der nach vorne schauend weiter steigen dürfte. Denn zusätzlich zu den Leistungen an den regulären EU-Haushalt werden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch die EU-Schulden fällig, die zur Finanzierung des Pandemie-Aufbauprogramms NextGenerationEU aufgenommen wurden. Auch beim Blick auf dieses Programm gilt, dass Deutschland am Ende des Tages mehr Finanzmittel aufwenden muss, als es unmittelbar für sich herausziehen konnte. Macht das die EU aus deutscher Sicht zu einer Einbahnstraße?

Zurück zu den Wurzeln

Die erheblichen finanziellen Beiträge Deutschlands machen den deutschen Nutzen einer EU-Mitgliedschaft zumindest erklärungsbedürftiger. Dabei geht der Mehrwert der europäischen Idee weit über wirtschaftliche Aspekte hinaus. Deutlich wird das beim Blick auf ihren traurigen Ursprung, dem Bombennächte, Trümmerlandschaften und unfassbares Leid im Zweiten Weltkrieg vorausgingen. Schätzungsweise 60 bis 70 Millionen Menschen verloren damals ihr Leben.

Ein stabiles, friedliches Europa war danach alles andere als selbstverständlich. Seit dem 19. Jahrhundert hatten Siegermächte bei Friedensverhandlungen den Besiegten immer wieder harte Entschädigungen abverlangt und damit oft die Saat für neue Feindseligkeiten gelegt. So wurde Frankreich nach dem Krieg von 1870 zu hohen Kriegsentschädigungen verpflichtet. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde dann das Deutsche Reich mit erdrückenden Reparationen belegt.

Dass Sieger und Besiegte nach 1945 ein gemeinsames Europa aufbauten, ist historisch gesehen ein Novum. Dieser Erfolg ist eng mit dem Namen Robert Schuman verknüpft. Seine Rede vom 9. Mai 1950 gilt als die Geburtsstunde der EU. Darin schlug der damalige französische Außenminister vor, die deutsch-französische Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Verwaltung zu unterstellen. Auf diese Weise sollte ein weiterer Krieg zwischen Deutschland und Frankreich „nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich“ gemacht werden. Die Zusammenarbeit könne zudem weitere gemeinsame Interessen schaffen und eine schrittweise politische Integration herbeiführen.

Sein Vorschlag stieß nicht nur beim damaligen deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer auf Gegenliebe. Am 18. April 1951 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande den Pariser Vertrag; Europas erste supranationale Gemeinschaft, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), war geboren.

Europa ohne Grenzen

Der Erfolg der EGKS bildete in den Folgejahren zunächst den Grundstein für eine weitere Verzahnung der sechs Gründungsländer. Im Jahr 1957 beschlossen sie in den „Römischen Verträgen“ die Gründungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Die Euratom stellte auf die gegenseitige Kontrolle der Kernenergie ab. Das Ziel der EWG war die Beseitigung von Handels- und Zollhemmnissen zwischen den Mitgliedsstaaten, die Errichtung eines gemeinsamen Marktes sowie ein gemeinsames Vorgehen in den Bereichen Außenhandel, Landwirtschaft und Verkehr. 1958 folgte das erste Treffen der Europäischen Parlamentarischen Versammlung, der Vorläuferin des Europäischen Parlaments. Erster Präsident wurde Schuman, dem es den Namen „Vater Europas“ verlieh. Heute hat die Europäische Union (EU) 27 Mitgliedsländer mit rund 450 Millionen Menschen.

Streitereien in der Familie gehören dazu

Es ist keine leichte Aufgabe, die Interessen von 27 Staaten unter einen Hut zu bringen und effiziente Entscheidungsprozesse zu definieren. Mit dem Vertrag von Nizza versuchte die EU zwar kurz vor der EU-Osterweiterung vorzusorgen und schaffte etwa die Einstimmigkeitsregel bei vielen Entscheidungen des Europarates ab. Doch bis heute verhindern Gerangel um Kompetenzen immer wieder, dass für die EU-Bürger durch mehr Europa Mehrwert entsteht.

Zwar herrscht ein weitgehender Konsens darüber, dass etwa die (ausschließliche) EU-Zuständigkeit für die Handelspolitik ein Gewinn für alle Mitgliedsstaaten ist. Allein die administrativen Kosten, wenn 27 EU-Mitgliedsstaaten individuell mit Drittstaaten über bilaterale Handelsverträge verhandeln würden, wären ungleich höher; ganz abgesehen von den Effizienzgewinnen einheitlicher Handelsstandards und einer verbesserten Verhandlungsposition eines so breiten Staatenverbunds – für sich genommen sind die einzelnen EU-Staaten im geopolitischen Wettstreit zwischen China und den USA vermutlich kaum mehr als ein Spielball.

In Bereichen hingegen, in denen die EU und die Mitgliedsländer über eine geteilte Zuständigkeit verfügen, ist die Sachlage oft weniger eindeutig. Statt sich hier auf den Mehrwert für Europa zu konzentrieren, bedeutet mehr Europa oft mehr Zentralisierung, unabhängig vom Nutzen. In manchen Fällen kann diese sogar „sachwidrig“ sein. Ein Beispiel dafür ist das „Spiel über Bande“: Kann sich etwa das spanische Umweltministerium mit einem Regulierungsvorhaben auf nationaler Ebene nicht gegen das Arbeitsministerium durchsetzen, könnte es die Europäische Kommission ermutigen, dieses Vorhaben auf EU-Ebene – und damit für alle Mitgliedsstaaten – umzusetzen. Hat der Gesetzesvorschlag erst mal das Europäische Parlament durchlaufen, benötigt das Regulierungsvorhaben nur noch die Zustimmung der Fachminister der Mitgliedsstaaten; also in diesem Beispiel der Umweltminister. Eine ressortübergreifende Einigung auf nationaler Ebene bleibt aus.

Beliebt sind auch „Paketlösungen“, die helfen sollen, wenn die Positionen der EU-Mitgliedsstaaten in einem konkreten Gesetzgebungsverfahren nicht zusammengebracht werden können. Wer ein Vorhaben ablehnt, dem können Zugeständnisse bei anderen Gesetzgebungsverfahren gemacht werden, um nötige Mehrheiten doch noch zu erhalten. Sachfragen werden hier also oft hinter die Kompromisse gestellt.

Daher besteht im politischen Alltag der EU zweifelsfrei ein gewisser Optimierungsbedarf. Nicht jede Entscheidung ist zwingend sachdienlich und im besten Interesse aller Europäer. Fallbeispiele wie das Begriffsverbot des „Veggie-Burgers“ nähren Befürchtungen einer Überregulierung. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass derartige Auseinandersetzungen kein rein europäisches Phänomen sind, sondern sich ebenso auf nationaler Ebene abspielen. Davon zeugen zunehmend zersplitterte Parteienlandschaften in zahlreichen Mitgliedsstaaten. Insofern dürften (europäische) Streitereien auch künftig Bestandteil einer gelebten Demokratie bleiben, wenngleich der Prozess der politischen Willensbildung oftmals kein einfacher ist. Abseits der Alltagsherausforderungen gibt es glücklicherweise zahlreiche positive Aspekte – auch aus deutscher Sicht.

Kein Nullsummenspiel

Bereits der Blick auf die EU-Historie zeigt deutlich: Eine EU-Mitgliedschaft ist kein Nullsummenspiel. Vielmehr war und ist die Zielsetzung der EU, einen Rahmen zu schaffen, von dem alle Europäer profitieren. So hat die Verzahnung ehemaliger Feinde wesentlich dazu beigetragen, dass große Teile Europas mittlerweile auf eine 80 Jahre andauernde Ära des Friedens zurückblicken können. Nicht umsonst wurde die EU im Jahr 2012 zur Friedensnobelpreisträgerin gekürt. Bereits der gesellschaftliche Wert einer so langen Friedensperiode relativiert die Kosten etwaiger deutscher Beitragszahlungen an die EU spürbar.

Auch aus ökonomischen Gesichtspunkten gibt es gute Argumente für eine EU-Mitgliedschaft. Nicht nur weil die betragsmäßigen großen Beiträge Deutschlands in Perspektive zu setzen sind. So lag die Belastung Deutschlands infolge der EU-Zahlungen im Jahr 2024 bei lediglich etwa 0,4 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Zudem übersieht der einseitige Fokus auf Nettozahlungen die Kohäsionspolitik als Ziel der EU. Das bedeutet, der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt der Gemeinschaft soll gestärkt werden, indem Ungleichheiten im Entwicklungsniveau abgebaut werden.

Daneben resultieren auch zahlreiche unmittelbare wirtschaftliche Vorteile aus einer EU-Mitgliedschaft. Ein riesiger Binnenmarkt mit freiem Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr ist entstanden. Etwa 60 Prozent ihres internationalen Warenhandels wickeln die Mitgliedsstaaten untereinander ab. Auch Deutschland profitiert von diesem regen Handel. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hängt hierzulande annähernd jeder vierte Arbeitsplatz vom Export ab.

Viele Gewinner

Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher gehören beispielsweise niedrigere Preise und eine größere Produktauswahl zu den wesentlichen Vorteilen des Binnenmarkts: Da es zwischen den EU-Ländern keine Handelszölle oder andere Hindernisse gibt, können Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten über die Landesgrenzen hinweg anbieten, was zu einer wettbewerbsfähigeren Preisgestaltung führt.

Und sogar die in der persönlichen Wahrnehmung vieler so unliebsame EU-Regulierung hält nicht nur Schattenseiten für Verbraucher bereit. Ganz im Gegenteil – so hat die EU etwa konkret dazu beigetragen, das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger in vielen Situationen zu vereinfachen. Dazu gehört etwa die Europäische Krankenversicherungskarte, mit der EU-Bürger bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland Zugang zu denselben medizinisch erforderlichen, staatlichen Gesundheitsdienstleistungen erhalten, die auch für die Bürger des jeweiligen EU-Landes gelten. Aus Verbrauchersicht vorteilhaft sind darüber hinaus die Abschaffung der Roaminggebühren oder die Vorschriften zu einem einheitlichen Ladegerät für Mobiltelefone und andere elektronische Geräte, um nur einige, ganz praktische Beispiele zu nennen.

Auf Ebene der Unternehmen liegen die Vorteile des EU-Binnenmarkts etwa in einem größeren Absatzmarkt, wobei höhere Absatzvolumina obendrein zu Effizienzgewinnen und somit zu einer steigenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen können. Zudem ist die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU nicht nur ein Gewinn hinsichtlich der persönlichen Freiheit der EU-Bürger. Sie spielt auch eine wesentliche Rolle bei der Gewinnung von Arbeitskräften. Das gilt insbesondere für Deutschland, wo nach Angaben von Eurostat Ende 2024 2,6 Millionen Personen aus dem EU-Ausland beschäftigt waren – doppelt so viele wie zu Beginn der Datenerhebung im Jahr 2002.

So gesehen gehört Deutschland aktuell zu den Hauptprofiteuren der Personenfreizügigkeit. Denn 36 Prozent aller EU-Bürger, die 2024 in einem anderen EU-Land einer Arbeit nachgingen, ohne die dortige Staatsbürgerschaft zu besitzen, gingen nach Deutschland. Zum Vergleich: Deutschland beheimatet gerade einmal knapp 19 Prozent aller EU-Bürger (vgl. Grafik 2).

Europas Einbahnstraße -

Damit profitiert die Bundesrepublik weit überproportional von der Arbeitsmigration innerhalb der EU. Allein der damit verbundene ökonomische Mehrwert dürfte die jährlichen Beitragszahlungen Deutschlands an die EU wieder einspielen. Angesichts der demografischen Herausforderungen in Deutschland braucht es auch nicht viel Vorstellungskraft, um festzustellen, dass Deutschlands Wirtschaft ohne fleißige Hände und kluge Köpfe aus anderen EU-Staaten deutlich schlechter dastehen würde.

Mehr Europa wagen

Die erheblichen finanziellen Beiträge Deutschlands machen den deutschen Nutzen einer EU-Mitgliedschaft zwar erklärungsbedürftiger. Zur Einbahnstraße macht das die EU aber kaum – zumindest zu keiner, die sich primär über einseitige Zahlungsströme definiert. Denn sogar aus deutscher Sicht dürften die ökonomischen Vorteile einer EU-Mitgliedschaft die jährlichen Beitragszahlungen problemlos überwiegen – egal ob mit Blick auf die exportorientierte Wirtschaftsstruktur oder hinsichtlich der aus deutscher Sicht günstigen EU-Arbeitsmigration. Fingerspitzengefühl ist dennoch ratsam, wenn die Zahlungslast immer wieder von denselben Staaten geleistet wird.

Bei allen Tücken, die die Bürokratie auf europäischer Ebene darüber hinaus bieten kann: Angesichts der schwierigen Regierungsverhältnisse in zahlreichen Mitgliedsstaaten wäre es fatal, Herausforderungen im politischen Tagesgeschäft allzu sehr auf die europäische Ebene zu projizieren. Nichtsdestotrotz setzt eine erfolgreiche länderübergreifende Zusammenarbeit auch eine gemeinsame Zielsetzung voraus. Die hat die EU in wesentlichen Bereichen: Der Krieg in der Ukraine hat der Weltgemeinschaft auf erschütternde Weise die Bedeutung eines friedlichen Europas vor Augen geführt. Der Zollkonflikt mit den USA zeigte einmal mehr, wie wichtig eine koordinierte Zusammenarbeit der EU ist.

Vielleicht ist die Europäische Union also doch eine Einbahnstraße – eine, die wie zu Beginn der Europäischen Integration der gemeinsame Wunsch nach Frieden und Wohlstand für die Europäer eint. Aufgaben wie die Verteidigung der demokratischen und freiheitlichen Grundordnung kann kein Mitgliedsstaat allein lösen. Auch in Zukunft braucht es daher gemeinsame europäische Antworten, die im Idealfall auch den Alltag der Europäer verbessern und ganz praktischen Nutzen bringen.

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