Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die marktübliche ESG-Terminologie.
Unter Active Ownership versteht man den Austausch mit Unternehmen (Engagement) und die Ausübung des Stimmrechts bei Portfoliounternehmen (Voting). Als langfristig orientierter Investor versteht sich Flossbach von Storch als aktiver Eigentümer, der als konstruktiver Sparringspartner für die Unternehmen und verantwortungsvoller Treuhänder für seine Kunden agiert. Im stetigen Austausch werden gesellschaftliche, relevante und für Unternehmen kritische Themen diskutiert. Durch die Ausübung des Stimmrechts wird der hauseigenen Position Nachdruck verliehen.
Im Kontext der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) haben sich folgende Kategorien für Finanzprodukte, einschließlich Vermögensverwaltungsmandate, aufgrund von Nachhaltigkeitserwägungen ergeben:
Als CO2-Fußabdruck wird die Summe der Treibhausgasemissionen – gemessen in CO2-Äquivalenten – für eine bestimmte Einheit, z. B. ein Unternehmen, den Lebenszyklus oder Teillebenszyklus eines Produktes oder eine Dienstleistung, bezeichnet. Zum Beispiel durch den Einsatz erneuerbarer Energien und eine effiziente Ressourcennutzung kann der CO2-Fußabdruck verringert werden.
Der Begriff erneuerbare Energiequelle bezeichnet erneuerbare, nicht fossile Energiequellen, insbesondere Wind, Sonne (Solarthermie und Fotovoltaik) und geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft sowie Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas.
Unter dem Begriff ESG (aus dem Englischen: Environment, Social, Governance) versteht man die Aspekte Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung, die als nicht-finanzielle Themen im Rahmen des Investmentprozesses berücksichtigt werden können.
ESG-Integration ist die Bezeichnung für die explizite Einbeziehung von ESG-Kriterien bzw. Nachhaltigkeitsrisiken in die Unternehmensanalyse. ESG-Kriterien werden im Zuge der Einschätzung des Chancen-Risiko-Profils einer spezifischen Investition mitberücksichtigt.
Die Grundprinzipien und Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (aus dem Englischen: International Labour Organisation – ILO) sollen menschenwürdige Arbeits- und Sozialstandards gewährleisten.
Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) konkretisieren die Verpflichtungen von Staaten und Unternehmen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.
Damit wird eine auf Ebene der Leitungs- oder Kontrollorgane beschlossene Grundsatzverpflichtung zu den Menschenrechten bezeichnet, wonach die Wirtschaftstätigkeiten des Unternehmens, in das investiert wird, im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte stehen sollen.
Nachhaltigkeitsfaktoren bzw. ESG-Faktoren sind Aspekte in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Unter Governance versteht man Aspekte der guten Unternehmensführung.
Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Das Konzept der Nachhaltigkeitspräferenzen bezieht sich auf konkrete, gesetzlich definierte Nachhaltigkeitsmerkmale.
Die gesetzlich definierten Nachhaltigkeitspräferenzen sind folgende:
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die beim Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken können auf andere Risikoarten, darunter z. B. das allgemeine Preisrisiko, das operationelle Risiko, das Liquiditätsrisiko und das Währungsrisiko, erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.
Die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellen einen Handlungsrahmen für diese international tätigen Unternehmen zur Verfügung bezüglich einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Sie schließen die Offenlegung von Informationen, die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Wissenschaft und Technologie sowie Wettbewerbs- und Steuerfragen ein.
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Die Offenlegungsverordnung sieht erhöhte Transparenzpflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte für Finanzmarktteilnehmer vor.
Auf Deutsch: die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bzw. schweren negativen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Kategorien Scope 1, 2 und 3 bezeichnen die Abgrenzung für die Kategorisierung der Treibhausgasemissionen (CO2-Emissionen):
Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung 2019/2088. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Als Treibhausgasemissionen werden Emissionen von Treibhausgas im Sinne von Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2018/842 bezeichnet.
Als Treibhausgas-Emissionsintensität eines Portfolios wird dessen CO2-Effizienz bezeichnet, ermittelt durch die Messung der Menge an CO2-Äquivalenten pro Unternehmensumsatz (in Mio. Euro), in die investiert wird (Tonnen CO2/Mio. Euro). Der Nenner kann in unterschiedlichen Branchen oder Zusammenhängen ein anderer Wert sein.
Als Prinzipien des UN Global Compact werden die zehn Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Initiative der Vereinten Nationen, die keinen zertifizierbaren Standard oder zertifizierbares Regulierungsinstrument darstellt, sondern als ein offenes Forum konzipiert ist, um Veränderungsprozesse anzustoßen. Teilnehmende Unternehmen und Organisationen bekennen sich zu zehn Prinzipien aus den Kategorien Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention sowie den Sustainable Development Goals (SDGs).