ESG-Glossar



Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die marktübliche ESG-Terminologie.

Active Ownership

Unter Active Ownership versteht man den Austausch mit Unternehmen (Engagement) und die Ausübung des Stimmrechts bei Portfoliounternehmen (Voting). Als langfristig orientierter Investor versteht sich Flossbach von Storch als aktiver Eigentümer, der als konstruktiver Sparringspartner für die Unternehmen und verantwortungsvoller Treuhänder für seine Kunden agiert. Im stetigen Austausch werden gesellschaftliche, relevante und für Unternehmen kritische Themen diskutiert. Durch die Ausübung des Stimmrechts wird der hauseigenen Position Nachdruck verliehen.

Art. 6, 8 oder 9 Produkte gem. Offenlegungsverordnung

Im Kontext der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) haben sich folgende Kategorien für Finanzprodukte, einschließlich Vermögensverwaltungsmandate, aufgrund von Nachhaltigkeitserwägungen ergeben:

  • Artikel 6: Produkte berücksichtigen keine Nachhaltigkeitserwägungen in ihrem Investmentprozess – „Basic“ Produkte
  • Artikel 8: Produkte bewerben ökologische oder soziale Merkmale – „hellgrüne“ Produkte 
  • Artikel 9: Produkte streben ein nachhaltiges Anlageziel an – „dunkelgrüne“ Produkte

CO2-Fußabdruck

Als CO2-Fußabdruck wird die Summe der Treibhausgasemissionen – gemessen in CO2-Äquivalenten – für eine bestimmte Einheit, z. B. ein Unternehmen, den Lebenszyklus oder Teillebenszyklus eines Produktes oder eine Dienstleistung, bezeichnet. Zum Beispiel durch den Einsatz erneuerbarer Energien und eine effiziente Ressourcennutzung kann der CO2-Fußabdruck verringert werden.

Erneuerbare Energiequellen

Der Begriff erneuerbare Energiequelle bezeichnet erneuerbare, nicht fossile Energiequellen, insbesondere Wind, Sonne (Solarthermie und Fotovoltaik) und geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft sowie Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas.

ESG

Unter dem Begriff ESG (aus dem Englischen: Environment, Social, Governance) versteht man die Aspekte Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung, die als nicht-finanzielle Themen im Rahmen des Investmentprozesses berücksichtigt werden können.

ESG-Integration

ESG-Integration ist die Bezeichnung für die explizite Einbeziehung von ESG-Kriterien bzw. Nachhaltigkeitsrisiken in die Unternehmensanalyse. ESG-Kriterien werden im Zuge der Einschätzung des Chance-Risiko-Profils einer spezifischen Investition mitberücksichtigt.

Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen aus den ILO-Übereinkommen

Die Grundprinzipien und Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (aus dem Englischen: International Labour Organisation – ILO) sollen menschenwürdige Arbeits- und Sozialstandards gewährleisten.

Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte 

Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) konkretisieren die Verpflichtungen von Staaten und Unternehmen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.

Menschenrechtspolitik

Damit wird eine auf Ebene der Leitungs- oder Kontrollorgane beschlossene Grundsatzverpflichtung zu den Menschenrechten bezeichnet, wonach die Wirtschaftstätigkeiten des Unternehmens, in das investiert wird, im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte stehen sollen.

Nachhaltigkeitsfaktoren (bzw. ESG-Faktoren)

Nachhaltigkeitsfaktoren bzw. ESG-Faktoren sind Aspekte in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Unter Governance versteht man Aspekte der guten Unternehmensführung.

Nachhaltigkeitsindikatoren

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

Nachhaltigkeitspräferenzen

Das Konzept der Nachhaltigkeitspräferenzen bezieht sich auf konkrete, gesetzlich definierte Nachhaltigkeitsmerkmale.

Die gesetzlich definierten Nachhaltigkeitspräferenzen sind folgende:

  1. Es werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der getätigten Investitionen auf ökologische und/oder soziale Faktoren berücksichtigt; dies sind unter anderem Treibhausgasemissionen, Achtung der Menschenrechte oder Arbeitsstandards (Principal Adverse Impacts).
  2. Ein Mindestanteil soll in nachhaltige Investitionen außerhalb der sogenannten Taxonomie-Verordnung angelegt werden (Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/2088 – Offenlegungsverordnung).
  3. Ein Mindestanteil soll in sogenannte „taxonomie-konforme“, d.h. ökologisch nachhaltige Investitionen, angelegt werden (i.S.d. Art. 3 in Zusammenhang mit Art. 9 Verordnung (EU) 2020/852 – Taxonomie-Verordnung oder EU-Taxonomie).

Nachhaltigkeitsrisiken (bzw. ESG-Risiken)

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die beim Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken können auf andere Risikoarten, darunter z. B. das allgemeine Preisrisiko, das operationelle Risiko, das Liquiditätsrisiko und das Währungsrisiko, erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellen einen Handlungsrahmen für diese international tätigen Unternehmen zur Verfügung bezüglich einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Sie schließen die Offenlegung von Informationen, die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Wissenschaft und Technologie sowie Wettbewerbs- und Steuerfragen ein. 

Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR)

Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Die Offenlegungsverordnung sieht erhöhte Transparenzpflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte für Finanzmarktteilnehmer vor. 

Principal Adverse Impacts – kurz PAIs oder PAI-Indikatoren

Auf Deutsch: die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bzw. schweren negativen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Scopes 1, 2, 3-Treibhausgasemissionen

Die Kategorien Scope 1, 2 und 3 bezeichnen die Abgrenzung für die Kategorisierung der Treibhausgasemissionen (CO2-Emissionen):

  • Scope 1: direkte CO2-Emissionen
    d. h. direkte Emissionen, die von Quellen erzeugt werden, die von dem Unternehmen, das die zugrunde liegenden Vermögenswerte ausgibt, kontrolliert werden. 
  • Scope 2: indirekte CO2-Emissionen
    d. h. indirekte Emissionen, die durch den Verbrauch von gekauftem Strom, Dampf oder anderen gekauften primären Energieformen verursacht werden.
  • Scope 3: alle anderen CO2-Emissionen
    d. h. alle anderen Emissionen, die nicht unter die Ziffern i und ii fallen, die in der Wertschöpfungskette des meldenden Unternehmens entstehen, einschließlich vor- und nachgelagerter Emissionen, insbesondere für Wirtschaftszweige mit großen Auswirkungen auf den Klimawandel und seine Eindämmung.

(EU-)Taxonomie-Verordnung

Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung 2019/2088. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht. 

Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen)

Als Treibhausgasemissionen werden Emissionen von Treibhausgas im Sinne von Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2018/842 bezeichnet.

Treibhausgasemissionsintensität (THG-Intensität)

Als Treibhausgas-Emissionsintensität eines Portfolios wird dessen CO2-Effizienz bezeichnet, ermittelt durch die Messung der Menge an CO2-Äquivalenten pro Unternehmensumsatz (in Mio. Euro), in die investiert wird (Tonnen CO2/Mio. Euro). Der Nenner kann in unterschiedlichen Branchen oder Zusammenhängen ein anderer Wert sein.

UN Global Compact Prinzipien

Als Prinzipien des UN Global Compact werden die zehn Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Initiative der Vereinten Nationen, die keinen zertifizierbaren Standard oder zertifizierbares Regulierungsinstrument darstellt, sondern als ein offenes Forum konzipiert ist, um Veränderungsprozesse anzustoßen. Teilnehmende Unternehmen und Organisationen bekennen sich zu zehn Prinzipien aus den Kategorien Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention sowie den Sustainable Development Goals (SDGs).

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