Unruhige Zeiten für die Schenkung- und Erbschaftsteuer: Wir blicken mit den Steuerberatern Katrin Dorn und Ulrich Möhrle auf aktuelle Entwicklungen, Vorschläge und realistische Erwartungen.
Die Schenkung- und Erbschaftsteuer befindet sich schon seit einiger Zeit erneut im Zentrum politischer und verfassungsrechtlicher Diskussionen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Gestärkt wird diese Diskussion durch die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren, unter anderem zur Begünstigung von Betriebsvermögen (Az. 1 BvR 804/22).
Dabei trägt diese Entscheidung – seit Monaten erwartet – zur politischen Unruhe und einer Vielzahl an Reformvorschlägen bei. Sowohl wissenschaftliche Institutionen, politische Parteien als auch Verbände haben die Debatte genutzt, um eigene Konzepte vorzulegen. Klar ist: Die seit Jahren unveränderten Freibeträge, komplexen Verschonungsregelungen und der stark gestiegene Vermögenszuwachs, aber auch der Finanzbedarf der öffentlichen Haushalte sowie die in der Öffentlichkeit geführte „Gerechtigkeitsdebatte“ haben den Reformdruck deutlich erhöht.
Was könnte kommen?
Der Umfang einer möglichen Anpassung oder Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes wird sicherlich auch von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und damit davon abhängig sein, ob und inwieweit das Gericht das derzeitige Gesetz tatsächlich als verfassungswidrig ansieht. Wahrscheinlich ist, dass das Gericht jedenfalls die derzeitigen Regelungen für Großerwerbe (Erwerbe von mehr als 26 Millionen Euro) als kritisch ansehen dürfte. Denn auch nach der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 und daher notwendigen Gesetzesänderung ist es immer noch möglich, dass sehr große Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden. Je nachdem, wie die Entscheidung des Gerichts ausgeht, dürfte oder müsste der Gesetzgeber dann erneut reagieren.
Vorschläge liegen vor: Ist auch eine große Schenkung- und Erbschaftsteuerreform denkbar?
Die Vorschläge zur Anpassung der Schenkung- und Erbschaftsteuer sind vielfältig. Sie reichen von umfassenden Reformvorschlägen mit einem grundsätzlichen Systemwechsel (insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsvermögen, das nicht mehr begünstigt werden soll) bis hin zu punktuellen Anpassungsvorschlägen.
So hat zu Beginn dieses Jahres beispielsweise die SPD ein weitreichendes Reformpaket vorgeschlagen. Kernelemente des Vorschlags sind insbesondere ein Lebensfreibetrag in Höhe von 1 Millionen Euro, davon 900.000 Euro innerhalb der Familie und 100.000 Euro für Dritte. Die heute geltende Zehn-Jahres-Regelung für Freibeträge würde dann entfallen. Im Zusammenhang mit Betriebsvermögen schlägt die SPD einen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro für kleinere und mittlere Betriebe vor. Größeres Betriebsvermögen würde dann ohne Steuerbegünstigung der Schenkung- und Erbschaftsteuer unterliegen, lediglich eine Stundung der Steuer über bis zu 20 Jahre soll möglich sein. Zudem möchte die SPD einen einheitlichen progressiven Steuertarif einführen, ohne diesen zu benennen. Die Steuerbefreiung für das Familienheim soll beibehalten werden.
Andere Vorschläge, wie z.B vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), gehen in eine ähnliche Richtung. Auch hier wird eine Abschaffung der Unternehmensprivilegien, die Erhöhung der Freibeträge auf 1 Millionen Euro für enge Verwandte, die Einführung eines neuen vierstufigen progressiven Steuertarifs vorgeschlagen, wodurch Mehreinnahmen von bis zu 2,3 Milliarden Euro jährlich vereinnahmt werden sollen.
Zudem wird auch die Einführung einer Flat Tax von 10-15 Prozent oder Mindeststeuer, ggf. für den Erwerb von Großvermögen, diskutiert. Solche Modelle würden die komplexen Begünstigungsregeln ersetzen und das System deutlich vereinfachen.
Oder doch nur punktuelle Anpassungen denkbar?
Daneben gibt es auch Vorschläge für eine punktuelle Anpassung des Gesetzes. Diese umfassen z. B. die Erhöhung der seit 2009 unveränderten Freibeträge, die Überarbeitung der Verwaltungsvermögensregelungen sowie die Verschärfungen für Großvermögen (z. B. strengere Bedürfnisprüfungen oder Abschmelzmodelle). Diese Ideen finden sich u. a. in wirtschaftsnahen Gutachten.
Welche Veränderungen des Gesetzes sind realistisch?
Ob und welche Anpassungen bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer kommen, ist derzeit offen. Klar ist nur, dass zahlreiche Anpassungswünsche vorliegen und der Staat weitere Einnahmen benötigt. Eine Abschaffung der Schenkung und Erbschaftsteuer in Deutschland, wie z. B. in Österreich oder Schweden, scheint daher unrealistisch. Gerade auch aufgrund der geführten Gerechtigkeitsdebatten scheint jedenfalls eine punktuelle Anpassung wahrscheinlich.
Dies dürfte insbesondere die Steuerbegünstigung für die sogenannten Großerwerbe betreffen, weil durch diese trotz der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in 2014 immer nochsehr großes betriebliches Vermögen steuerfrei übertragen werden kann. Hier ist eine Anpassung sehr wahrscheinlich. Ob diese Anpassung im Rahmen einer großen Reform erfolgen wird, darf bezweifelt werden. Denn der Staat benötigt verlässliche Einnahmen, deren Höhe insbesondere bei Einführung einer Flat Tax fraglich wäre.
Zudem ist offen, ob Deutschland tatsächlich einen Systemwechsel in der Gestalt vornimmt, dass Betriebsvermögen nicht mehr begünstigt übertragen werden kann, sondern stets einer Besteuerung mit einem Steuersatz von 10-15 Prozent unterliegen soll. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dürfte dies alsunpassendes Zeichen für die Unternehmen und Unternehmer in Deutschland angesehen werden.
Im Ergebnis bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber bei einer lediglich punktuellen Anpassung jedenfalls die strukturellen Schwächen des derzeitigen Gesetzes im Rahmen einer Anpassung mit aufgreift. Wahrscheinlich wird er aber erst tätig, wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Insoweit müssen wir uns noch gedulden. Zugleich bleibt aber noch Zeit, angedachte Übertragungen nach dem derzeitigen -zum Teil sehr umfangreichen- Begünstigungssystem umzusetzen.
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