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Gesellschaft
10 Minuten

Historische Meilensteine der Rente

- Dr. Sven Ebert

Vom weltweiten Vorbild wurde die Altersvorsorge in Deutschland zum Sanierungsfall. Wie es dazu kam und was andere Länder besser gemacht haben.

– 1.1 –

Die Bismarck-Rente von 1891 bis 1957

Im Jahr 1889 führte Otto von Bismarck in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung ein. Mit einem Kapitalstock, so der Plan, wollte er die Deutschen vor Altersarmut schützen.

Fehlendes Startkapital und ein Beitrag von 1,7 Prozent der Löhne – hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen – ermöglichten nur eine geringe Absicherung. Die Rente wurde ab 70 Jahren bezahlt; ein Alter, das nur Wenige damals erreichten. In der Folge behinderten Kriege, Inflation und Währungsreformen den Aufbau des Kapitalstocks.

Bis Mitte der 1950er-Jahre blieb die gesetzliche Rente in der Bundesrepublik Deutschland eine Grundsicherung, die zu einem Drittel aus dem Staatshaushalt und zu zwei Dritteln aus Beiträgen finanziert wurde. Das Renteneintrittsalter hatte man zwischenzeitlich auf 65 Jahre reduziert.

Bismarck-Rente im Überblick

Versicherungspflicht, einkommensabhängig, kapitalgedecktes System

  • Beitrag Arbeiter: 0,85 Prozent
  • Beitrag Arbeitgeber: 0,85 Prozent
  • Unterstützung des Staates: 50 Mark pro Jahr und Beitragszahler
  • Nettoersatzrate: 20 bis 25 Prozent
  • Renteneintrittsalter: 70 Jahre (ab 1916: 65 Jahre)
  • Lebenserwartung bei Einführung: Männer 41 Jahre, Frauen 44 Jahre

– 1.2 –

Vorbildfunktion der Bismarck-Rente

Bismarcks Sozialversicherungsmodell bot zwar nur eine rudimentäre Absicherung, war aber Vorbild für andere Länder. In der Donaumonarchie Österreich-Ungarn gab es früh eine Alterssicherung für Beamte. Auch das Arbeiter-Unfallversicherungsgesetz und das Arbeiter-Krankenversicherungsgesetz wurden früh von Bismarck übernommen.

1906 folgte zunächst ein Pensionsversicherungsgesetz für Angestellte, die gegenüber Arbeitern als privilegiert galten. 1927 wurde ein entsprechendes Gesetz für Arbeiter beschlossen, das aber nie in Kraft trat.

Auch in den Niederlanden mussten sich die meisten Älteren auf eine private oder kirchliche Unterstützung verlassen. Während ein Schutz bei Invalidität 1913 geregelt wurde, gab es eine gesetzliche Rentenversicherung erst nach dem Zweiten Weltkrieg.

In den USA wurde 1935 der „Social Security Act“ erlassen, der neben einer Invaliden- und Krankenversicherung auch eine (rudimentäre) Rentenversicherung umfasste.

Großbritannien hatte 1908 mit dem „Old Age Pensions Act“ eine steuerfinanzierte Rente eingeführt, die im Alter ein Existenzminimum sichern sollte. Frankreich schuf 1910 eine Rentenversicherung für Arbeiter und Bauern, die jedoch ab 1912 nicht mehr verpflichtend und daher nicht erfolgreich war. Italien übernahm 1919 das bismarcksche Modell.

Fazit: Schutz vor Altersarmut gibt es in Deutschland seit der Bismarck-Rente aus dem Jahr 1891. Sie versicherte den Einzelnen auf basalem Niveau „gegen“ ein langes Leben. Andere Länder folgten dem Beispiel.

– 2.1 –

Der Start der modernen gesetzlichen Rente 1957

Im Jahr 1957 gab Deutschland das Ziel auf, einen Kapitalstock für die Rente aufzubauen. Bundeskanzler Konrad Adenauer brachte das gesetzliche Umlageverfahren – den noch heute bestehenden Generationenvertrag – durch den Bundestag.

Anfänglich betrug das Rentenniveau rund 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Der Beitrag lag bei 14 Prozent des Bruttoeinkommens. Die individuelle Rente hängt seither von der Anzahl der Beitragsjahre, der Höhe des Gehalts und von der allgemeinen Lohnentwicklung ab.

Gesetzliche Rente 1957 im Überblick

  • Beitrag Arbeitnehmer: 7 Prozent des Bruttolohns
  • Arbeitgeber: 7 Prozent des Bruttolohns
  • Bemessungsgrenze: 9.000 DM bei einem Durchschnittseinkommen von 5.043 DM
  • Beitrag Staat: 27 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherungoder 1,3 Milliarden DM
  • Ersatzrate: 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns
  • Renteneintrittsalter: 65 Jahre
  • Lebenserwartung: Männer: 67 Jahre, Frauen: 72 Jahre

– 2.2 –

Eine erste Alternative: Grundversorgung nach dem Beveridge Modell

Auch in Großbritannien waren die Sozialsysteme durch zwei Weltkriege unter Druck geraten. 1940 wurde der britische Ökonom und Politiker William Beveridge damit beauftragt, Reformvorschläge zu erarbeiten. Mit einer steuerfinanzierten Grundrente sollte ein Existenzminimum für jedermann im Alter gesichert werden.

Die Niederlande folgten diesem Modell: Nach dem Zweiten Weltkrieg erließ der sozialdemokratische Sozialminister ein Altersrentennotstandsgesetz. Damit wurde ein beitragsfinanziertes System mit niedriger Beitragsbemessungsgrenze eingeführt, das Pauschalleistungen für jeden Bürger bot. Im Jahr 1956 wurde das Notstandsgesetz in das Allgemeine Altersversicherungsgesetz überführt, das bis heute die Grundlage für das niederländische Pensionssystem bildet.

Für jene, die 50 Jahre in den Niederlanden gelebt haben, betrug die monatliche Bruttorente im Jahr 2025 rund 1.600 Euro. Damit liegt sie etwas unter der deutschen Bruttoeckrente von rund 1.800 Euro – also unter der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren Beitragszeit bei uns erhält.

Für Paare, die zusammen in einem Haushalt leben, gibt es in Holland knapp 1.100 Euro pro Person. Der Beitragssatz beträgt 18 Prozent des zu versteuernden Einkommens und liegt damit nahe bei den 18,6 Prozent in Deutschland.

Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge vom Einkommen abgeführt werden müssen, fiel allerdings im Jahr 2025 mit rund 38.000 Euro um mehr als die Hälfte geringer aus als in Deutschland mit 96.600 Euro.

Fazit: Deutschland entschied sich nach dem Zweiten Weltkrieg für ein einkommensabhängiges Rentensystem, was den Lebensstandard erhalten sollte. Andere Länder setzten bereits früh auf eine Basisabsicherung im Alter.

– 3.1 –

Die Rentenreform im Jahr 1972 in Deutschland

So wie in den meisten Industrieländern ging auch in Deutschland die Geburtenrate zwischen 1965 und 1970 um rund vierzig Prozent zurück. Das wird oft auf die Einführung der Antibabypille zurückgeführt („Pillenknick“), auch wenn es wahrscheinlich noch weitere Gründe gibt. So oder so stoßen umlagefinanzierte Rentensysteme rasch an ihre Grenzen, wenn immer mehr Rentner auf immer weniger Beitragszahler treffen, zumal auch die Lebenserwartung stieg.

Doch Anfang der 1970er-Jahre war der Ausgabendruck aufgrund der hohen Geburtenraten der Vergangenheit noch gering: Der Bundeszuschuss zur Rente war von 27 Prozent der Ausgaben der Rentenversicherung anno 1957 auf 15 Prozent im Jahr 1970 gefallen.

So führte Deutschland im Zuge der Rentenreform von 1972 die Möglichkeit zur Frühverrentung ein und steigerte damit die Ausgaben der Rentenkasse, statt schon damals auf absehbare, künftige Probleme zu reagieren.

Nach der Rentenreform 1972

  • Gesetzliche Rente: Versicherungspflicht, einkommensabhängig, Umlageverfahren, angepasst an das Lohnniveau
  • Beitrag Arbeitnehmer: 8,5 Prozent des Bruttolohns
  • Arbeitgeber: 8,5 Prozent des Bruttolohns
  • Bemessungsgrenze: 25.200 DM jährlich, Durchschnittseinkommen 16.335 DM
  • Beitrag Staat: 15 Prozent der Rentenausgaben oder 6,5 bis 6,8 Milliarden DM
  • Nettoersatzrate: 64 Prozent
  • Renteneintrittsalter: 65 Jahre, Frühverrentung ab 63 Jahren bei 35 Einzahlungsjahren, bei Frauen und Arbeitslosen ab 60 Jahren
  • Lebenserwartung: Männer: 67 Jahre, Frauen: 73 Jahre

– 3.2 –

Alternative Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in den USA

Im Zuge der Großen Depression hatten die USA zwar 1935 mit dem „Social Security Act“ eine staatliche Rentenversicherung eingeführt. 1956 war eine Erwerbsunfähigkeitsrente hinzugekommen. Doch die Nettoersatzrate der gesetzlichen Rente lag bis 1970 bei mageren 29 Prozent. Die Altersarmut war vor allem in den durch hohe Inflation geprägten 1970er-Jahren signifikant.

1974 wurde der „Employee Retirement Income Security Act” (ERISA) verabschiedet, um private Alterssicherungssysteme besser zu regulieren. Doch das heute wichtigste Produkt für die Altersvorsorge der US-Amerikaner ist quasi durch einen Zufall entstanden.

1978 hatte der US-Kongress beschlossen, Steuercodes zu verändern. Der Steuerberater Ted Benna ging die neuen Gesetze Stück für Stück durch und entdeckte im Paragrafen 401(k), dass für Unternehmen offenbar eine Möglichkeit bestand, Rücklagen für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter von der Einkommenssteuer zu befreien. Bis zu einer Obergrenze konnte die Besteuerung vom Arbeits- ins Rentnerleben verlagert werden, so dass bis dahin mehr Kapital für die Alterssicherung arbeiten konnte. 1990 waren bereits 384 Milliarden US-Dollar an Ersparnissen vorhanden. 1996 wurde die erste Billion überschritten. Heute sind es rund 10 Billionen.

Amerikanische Sparer haben heute im Schnitt 7 von 10 Dollar ihrer 401(k)-Pläne in Aktien investiert. Bei den unter 40-Jährigen sind es sogar mehr als 90 Prozent. Die Gebühren der betrieblichen Alterssicherung liegen im Mittel bei weniger als 1 Prozent im Jahr. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sind die Rücklagen problemlos übertragbar.

Simple Regulatorik sorgt für Wettbewerb, der eine breite Produktpalette und geringe Kosten mit sich bringt. Die steuerlich geförderten Einzahlungen in der betrieblichen Altersvorsorge belaufen sich auf ein Vielfaches der betrieblichen Alterssicherung in Deutschland.

Fazit: Deutschland wiegte sich mit seinem Umlagesystem in falscher Sicherheit. In den USA wurde mit kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge eine starke zweite Säule etabliert.

USA Altersvorsorge

  • Beitrag gesetzliche Rente Arbeitgeber: 6,2 Prozent
  • Beitrag gesetzliche Rente Arbeitnehmer: 6,2 Prozent
  • Bemessungsgrenze: 137.700 US-Dollar
  • Durchschnittsrente 2022: 1.400 US-Dollar
  • Durchschnittliche Ersparnis eines 75-Jährigen dank 401(k)-Plänen lt.Fed (2021): 462.610 US-Dollar, 80 Prozent der Rentner verfügen zudem über Immobilieneigentum

– 4.1 –

Ab 1990: Erhöhter Reformdruck, aber kein Dauerhafter Systemumbau in Deutschland

In Deutschland verschärfte 1990 die Wiedervereinigung, bei der 3,6 Millionen Menschen ins Rentensystem aufgenommen wurden, die Schieflage beim Generationenvertrag, zumal auch die großzügigen Vorruhestandsregelungen weiterwirkten.

Betrug das durchschnittliche Rentenalter für Altersrenten von Männern im Jahr 1970 noch über 65 Jahre, war es bis 1990 auf unter 63 Jahre abgesunken. Die Geburtenraten verharrten seit dem Pillenknick bei rund 1,5 Kindern pro Frau und die Lebenserwartung war gestiegen. Immer weniger junge Menschen mussten und müssen für immer mehr alte Menschen sorgen.

Im Rahmen der Rentenreform 1992 und der Agenda 2010 gab es kurze Phasen der Disziplin, in denen vor allem Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbezug eingeführt und die Möglichkeiten der Frühverrentung eingeschränkt wurden. Das Rentenniveau sank von 55 Prozent im Jahr 1990 bis 2014 auf rund 48 Prozent. 2007 wurde die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre bis 2031 beschlossen.

2014 kehrte die Politik mit der Einführung der „Rente mit 63“ und der „Mütterrente“ zum Prinzip der Leistungsausweitung zurück. Im Schnitt stiegen die Ausgaben der Rentenkasse zwischen 2015 und 2025 um durchschnittlich dreieinhalb Prozent pro Jahr. Der Steuerzuschuss legte sogar um rund 3,7 Prozent pro Jahr zu. Das Rentenniveau darf seit 2019 nicht unter 48 Prozent sinken.

Gesetzliche Rente ab 1992

Versicherungspflicht, einkommensabhängig, Umlageverfahren, angepasst an das

Lohnniveau

  • Beitrag Arbeitnehmer: 8,85 Prozent des Bruttolohnes
  • Beitrag Arbeitgeber: 8,85 Prozent des Bruttolohnes
  • Bemessungsgrenze: 81.600 DM bei einem Durchschnittslohn von 46.820 DM
  • Bundeszuschuss: 24 Prozent der Ausgaben der Rentenversicherung oder 58 Milliarden DM
  • Nettoersatzrate: 54-55 Prozent
  • Renteneintrittsalter: für Frauen und Männer 65 Jahre
  • Lebenserwartung: Männer: 72 Jahre, Frauen: 79 Jahre

– 4.2 –

Krise und nachhaltige Neuorganisation in Schweden in den 1990er-Jahren

Die gesetzliche Rente in Schweden erreichte in den 1950er-Jahren nur etwa 30 Prozent des Durchschnittslohnes. Angestellte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes waren jedoch über eine berufliche Altersvorsorge zusätzlich abgesichert.

Daher forderte die Arbeitergewerkschaft ein gesetzliches Zusatzrentensystem für alle Arbeitnehmer. Als sich Schweden Anfang der 1990er-Jahre in einer schweren Wirtschaftskrise befand, wurde die Zeit für konsequente Reformen genutzt.

Die gesetzliche Rente in Schweden bietet heute eine einkommensunabhängige Basisabsicherung gegen Altersarmut. Dazu kommt eine einkommensabhängige Komponente, die teilweise kapitalgedeckt ist. Ein festes Renteneintrittsalter gibt es nicht. Dafür wird für die persönliche Rentenhöhe das Renteneintrittsalter zugrunde gelegt.

Ein längeres Arbeitsleben führt zu einer höheren Rente. So ist das Renteneintrittsalter von 62 Jahren im Jahr 1994 auf etwa 64,5 Jahre im Jahr 2024 gestiegen. Die 65-jährigen in Schweden erhalten im Median eine gesetzliche Bruttorente von 51 Prozent des gemittelten und um die Inflation angepassten Einkommens der letzten fünf Jahre vor Rentenbeginn.

Die betriebliche Altersvorsorge ist über Tarifverträge in Schweden quasi-obligatorisch für jeden Angestellten. Daraus ergibt sich eine Durchdringungsquote von 90 Prozent aller Angestellten. Aktien sind dabei fester Bestandteil der Portfolios. Durch diese betriebliche Vorsorge steigt das Rentenniveau um 28 Prozentpunkte auf 79 Prozent.

Fazit: Deutschland und Schweden waren Anfang der 1990er-Jahre zu Rentenreformen gezwungen. Deutschland drehte diese jedoch zurück, als sich die Lage scheinbar entspannt hatte. In Schweden hielt man an den Reformen fest.

– 5 –

Der Status Quo in Deutschland

In Deutschland gab es immer wieder Ansätze für ein echtes Drei-Säulen-Modell, bei dem die gesetzliche Rente nur eine von drei Säulen darstellt.

Gelungen ist dies bisher nicht. Ein durchschnittlicher Rentner bezieht heute 80 Prozent seiner Einkünfte aus der gesetzlichen Rente. Kapitalgedeckte betriebliche und private Vorsorge machen nur jeweils rund 10 Prozent der Alterseinkünfte aus.

Der Handlungsdruck scheint in der Politik erkannt. Eine Rentenkommission ist eingesetzt, um die gesetzliche Rente und das Gesamtversorgungsniveau von heutigen und künftigen Rentnern zu untersuchen. Die Durchdringung der Arbeitnehmerschaft mit betrieblicher Altersversorgung soll forciert werden. Und das neue Altersvorsorgedepot ist der Versuch die private Vorsorge durch steuerliche Förderung für jedermann attraktiv zu machen.

Gesetzliche Rente 2026

  • Beitrag Arbeitgeber: 9,3 Prozent des Bruttolohns
  • Beitrag Arbeitnehmer: 9,3 Prozent des Bruttolohns
  • Bemessungsgrenze: 101.400 Euro bei einem Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro
  • Beitrag Staat: 27 Prozent der Ausgaben der Rentenversicherung oder 127 Milliarden Euro
  • Nettoersatzrate: 48 Prozent
  • Renteneintrittsalter: (bis 2031) 67 Jahre für Männer und Frauen
  • Lebenserwartung: Männer: 79 Jahre, Frauen: 84 Jahre

Deutschland ist bei der Altersvorsorge kein „Technologieführer“ mehr. Das hat zumindest den Vorteil, dass wir das Rad nicht neu erfinden müssen. Vorbilder für Reformen finden wir mittlerweile einige im Ausland.

Fazit: Die Altersvorsorge in Deutschland ruht heute zu großen Teilen auf der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese ist mit der Absicherung des Lebensstandards ihrer Versicherten zunehmend überfordert. Andere Länder haben ihre Systeme besser auf den demografischen Wandel vorbereitet und flächendeckend kapitalgedeckte Elemente eingeführt.

Die neueste Ausgabe der POSITION

Der falsche Held

Haben Sie den „Helden“ auf dem Cover dieser Ausgabe erkannt? Nicht? Machen wir es kurz: Pac-Man soll es sein, Held aus dem Hause Namco und damit der Welt der Videospiele in den frühen 1980er-Jahren. Wobei er in unserem Falle eher als tragischer Held taugt, denn seine Silhouette ähnelt der einer Kuchengrafik, die wir auf Seite 24 abgedruckt haben. Sie zeigt, woraus sich in Deutschland die Rente der Ruheständler heute im Wesentlichen speist – aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für eine alternde Gesellschaft wie der unsrigen bedeutet das in Zukunft gewiss nichts Gutes ...


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