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Flossbach von Storch ONE

Transparente Kosten

Nachvollziehbarkeit endet bei uns nicht mit dem Blick in Ihr Portfolio – auch bei den Kosten setzen wir auf Transparenz.

Unsere All-in-Gebühr auf einen Blick

Unsere All-in-Gebühr deckt sämtliche Leistungen ab. Weitere Kosten fallen nicht an. Das Ermitteln Ihrer persönlichen Anlagestrategie ist unverbindlich. Alles, was Sie dazu benötigen, ist Ihre E-Mail-Adresse.

1,20 % pro Jahr


Ab einer initialen Anlagesumme von 100.000 Euro

0,95 % pro Jahr


Ab einer initialen Anlagesumme von 1.000.000 Euro

In der All-in-Gebühr enthalten

  • Depotgebühren
  • Strategiewechsel
  • Überwachung des Portfolios
  • Persönliche Kundenbetreuung

Maximale Flexibilität

  • Portfolio-Zugang über digitales Kundenportal
  • Keine Mindestlaufzeit
  • Ein- und Auszahlpläne
  • Keine Kündigungsfristen
  • Kundenbetreuung ist mit und ohne Termin für Sie da

Persönlich

Ihr Kontakt zu uns

Sie können sich jederzeit persönlich an uns wenden – mit und ohne Termin. Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen bei all Ihren Fragen und Anliegen rund um das Thema Geldanlage gerne zur Seite. Rufen Sie uns an, oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Webseite. Wir freuen uns auf Sie.

Fragen und Antworten

Alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz und die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland oder Österreich haben.

Für Privatpersonen beträgt die Mindestanlagesumme 100.000 Euro.
Für Gesellschaften beträgt die Mindestanlagesumme 250.000 Euro

Nein, Sie können jederzeit über Ihr Vermögen verfügen oder die Zusammenarbeit mit uns beenden. Wir empfehlen eine Anlagedauer von mindestens drei Jahren für defensivere Strategien. Für alle anderen Strategien mindestens fünf Jahre und länger.

Direkt während der Depoteröffnung oder auch im Nachgang können Sie über das Kundenportal regelmäßige Einzahlungen ab 100 Euro einrichten. Diese werden per SEPA-Lastschrift von Ihrem hinterlegten Referenzkonto eingezogen. Sie finden diese Funktion im Kundenportal im Menü unter dem Reiter „Investmentpläne“.

Um die steuerliche Gleichbehandlung von ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds sicherzustellen, gibt es seit 2018 (Investmentsteuerreform) die Vorabpauschale. Damit hieraus keine Steuerzahlung aus externer Liquidität entsteht, nehmen wir grundsätzlich einmal jährlich (Mitte Dezember) eine Ausschüttung in Höhe der Vorabpauschale vor. Der Ausschüttungsbetrag wird abzüglich gegebenenfalls anfallender Steuern automatisch reinvestiert.

Ihre nächsten Schritte

Anlagestrategie ermitteln

Wie hoch sollte der Anteil an Aktien in Ihrem Portfolio sein, damit Sie Ihre Renditeziele erreichen? Wie hoch dürfen Wertschwankungen sein, so dass Sie sich noch wohlfühlen? Ermitteln Sie in wenigen Minuten unverbindlich die zu Ihren Bedürfnissen passende Anlagestrategie. 

Kontakt aufnehmen

Egal, ob telefonisch, per Videobesprechung oder persönlich – wir sind jederzeit gerne für Sie da. Wenden Sie sich bei allen Fragen und Anliegen an unsere Kundenbetreuung. Rufen Sie einfach an, oder buchen Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.