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FAQs

Häufig gestellte Fragen

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Flossbach von Storch ONE im Überblick
Anlagestrategie und Investmentansatz
Kosten, Steuern und Bedingungen
Depotführung und Kundenportal
App
Eröffnung als Privatperson und weitere Depots
Eröffnung für Kinder
Eröffnung für Gesellschaften
Sicherheit und Regulierung
Kündigung
Was ist Flossbach von Storch ONE?

Flossbach von Storch ONE ist der direkte Zugang zu unserer bewährten Vermögensverwaltung. Ab einer Anlagesumme von 100.000 Euro stehen Ihnen sieben Anlagestrategien zur Verfügung, die sich durch ihre maximale Aktienquote unterscheiden. Über unser digitales Kundenportal erhalten Sie Einblicke in Ihr Portfolio und die Wertentwicklung. Zudem können Sie jederzeit flexibel Ein- und Auszahlungen veranlassen.

Was zeichnet Flossbach von Storch ONE aus?

Flossbach von Storch ONE kombiniert langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung mit einem intuitiven digitalen Kundenportal. Das Portfolio wird aktiv gesteuert und ist transparent einsehbar. Vermögens‑ und Depotverwaltung sowie Reporting kommen aus einer Hand. Ergänzend steht Ihnen unsere Kundenbetreuung persönlich zur Seite.

Für wen eignet sich diese Vermögensverwaltung?

Flossbach von Storch ONE richtet sich an Anleger, die ihr Vermögen professionell verwalten lassen möchten und Wert auf strukturierte Investmentleitlinien, persönliche Betreuung und einen transparenten Einblick legen.

Wie hoch ist die Mindestanlagesumme?

Für Privatpersonen beträgt die Mindestanlagesumme 100.000 Euro.
Für Gesellschaften beträgt die Mindestanlagesumme 250.000 Euro.

Wie erreiche ich die Kundenbetreuung?

Sie erreichen unsere persönliche Kundenbetreuung von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr telefonisch unter +49 221 33 88-500 oder per E-Mail an kundenbetreuung@flossbachvonstorch.one. Beratungstermine können online hier vereinbart werden und sind auch persönlich in unseren Standorten vor Ort möglich.

Wie wird mein Vermögen investiert?

Ihr Vermögen wird entsprechend Ihrer Anlageziele in eine von sieben ONE‑Strategien investiert. Die Strategien reichen von ONE 25 bis ONE 85. Die jeweilige Zahl steht für die maximal mögliche Aktienquote in der jeweiligen Strategie.

Für eine breite Diversifikation investieren wir neben Aktien auch in Anleihen, Gold und Liquidität. Dabei wägen wir Chancen und Risiken sowohl auf Ebene der einzelnen Anlagen als auch der Anlageklassen sorgfältig ab. Die Portfoliozusammensetzung wird täglich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Anlagestrategien finden Sie hier.

Welche Anlageleitlinien verfolgt Flossbach von Storch?

Unsere Anlageentscheidungen basieren auf klar definierten Investmentleitlinien und einem fundamentalen Analyseprozess. Jedes Investment wird von uns einzeln bewertet, wobei wir besonderen Wert auf eine globale Ausrichtung legen. Wir legen Ihr Vermögen nach fünf Grundsätzen an: Diversifikation, Qualität, Flexibilität, Solvenz und Wert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Welche Investmentfonds werden in der Vermögensverwaltung Flossbach von Storch ONE eingesetzt?

Flossbach von Storch ONE ist eine fondsbasierte Vermögensverwaltung. Die sieben Anlagestrategien werden über drei speziell für Flossbach von Storch ONE konzipierte Investmentfonds umgesetzt. Innerhalb der Fonds werden ausschließlich Einzeltitel eingesetzt.

In jeder ONE‑Strategie kommen diese Fonds in unterschiedlicher Gewichtung zum Einsatz. Die enthaltenen Aktien und Anleihen sind damit in allen Strategien identisch, unterscheiden sich jedoch in ihrer Gewichtung. Die bekannten Publikumsfonds von Flossbach von Storch werden innerhalb von ONE nicht eingesetzt.

Warum ist die Vermögensverwaltung fondsbasiert?

Die fondsbasierte Struktur ermöglicht eine breite Aufstellung des Vermögens über viele Einzelanlagen. In den Strategien wird in 40 bis 60 Aktienpositionen sowie in eine noch größere Anzahl von Anleihen investiert. Viele Anleihen sind jedoch erst ab hohen Mindestbeträgen verfügbar. Durch die Bündelung der Vermögen können diese Anlagen dennoch genutzt werden. So wird eine breite Diversifikation über Einzelwerte, Branchen, Währungen und Anlageklassen hinweg erreicht.

Wie ermittle ich meine passende Anlagestrategie?

Zur Ermittlung Ihrer passenden Anlagestrategie erstellen wir zunächst Ihr persönliches Anlegerprofil. Hierfür beantworten Sie elf Fragen, anhand derer wir unter anderem Ihre Risikobereitschaft, Ihre finanziellen Verhältnisse sowie Ihre Anlageziele samt Renditeerwartungen bewerten. Auf dieser Basis wird Ihnen eine zu Ihrem Profil passende Anlagestrategie vorgeschlagen.

Kann ich die gewählte Anlagestrategie ändern?

Ja, Sie können die Anlagestrategie jederzeit über Ihr Kundenportal ändern. Über den Menüpunkt “Mein Profil” können Sie Ihre persönlichen Daten aufrufen. Durch Klick auf das Stift-Symbol, das hinter Ihrer aktuellen Anlagestrategie angezeigt wird, stoßen Sie die Strategieänderung an. Im Anschluss wird Sie unsere Kundenbetreuung kontaktieren und die folgenden Schritte mit Ihnen abstimmen.

Wie war die Performance der Anlagestrategien in den letzten Jahren?

Wir geben keine Renditeversprechen für die Zukunft. Grundsätzlich gilt: Höhere Aktienquoten bieten höhere Renditechancen, gehen jedoch auch mit höheren Kursschwankungen einher. Wer eine Anlagestrategie mit einem höheren Aktienanteil wählt, sollte einen entsprechend langen Anlagehorizont haben und mit Wertschwankungen umgehen können.

Die Vermögensverwaltung Flossbach von Storch ONE wurde am 1. Oktober 2019 aufgelegt. Die historischen Performances können Sie hier einsehen.

Werden in der Vermögensverwaltung Absicherungen eingesetzt?

Innerhalb der fondsbasierten Vermögensverwaltung Flossbach von Storch ONE können unsere Portfoliomanager bei Bedarf Absicherungsgeschäfte einsetzen.

Welche Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien berücksichtigt Flossbach von Storch ONE?

Im Rahmen unserer hauseigenen, fundamentalen Analyse berücksichtigen wir neben klassischen Finanzkennzahlen auch Nachhaltigkeitskriterien im Sinne von ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).

Dabei bewerten wir unter anderem Umwelt- und Sozialaspekte sowie Fragen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Unsere Analysten und Portfoliomanager treten hierzu regelmäßig in den aktiven Dialog mit Unternehmen.

Weitere Informationen zu unserem Nachhaltigkeitsverständnis finden Sie hier.

Welche Kosten fallen an?

Die Kosten werden über eine All-in-Gebühr abgedeckt, die auf Ebene der eingesetzten Investmentfonds berücksichtigt wird. Es erfolgt keine separate Rechnungsstellung.

Ab einer initialen Anlagesumme von 100.000 Euro beträgt die All-in-Gebühr 1,20 % p. a.
Ab einer initialen Anlagesumme von 1.000.000 Euro beträgt die All-in-Gebühr 0,95 % p. a.

Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Werden die Kosten angepasst, sobald mein Depotwert 1.000.000 Euro übersteigt?

Die Höhe der All-in-Gebühr richtet sich nach der Anlagesumme zum Zeitpunkt der Depoteröffnung. Eine Anpassung kann im Laufe der Geschäftsbeziehung in Abstimmung mit der Kundenbetreuung erfolgen. Hierbei kann es zu steuerlichen Auswirkungen kommen. Sprechen Sie uns gerne an, sofern Sie diese Anlagesumme durch Zuzahlungen anstreben.

Werden für Ein- und Auszahlungen Gebühren berechnet?

Nein, für Ein- und Auszahlungen fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Wie werden Erträge versteuert?

Die Kapitalertragsteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer werden erhoben und automatisch durch die depotführende Stelle, die Flossbach von Storch Invest S.A (Zweigniederlassung Deutschland), an das Finanzamt abgeführt. Sie müssen nichts weiter tun.

Ist es möglich, einen Freistellungsauftrag zu erteilen?

Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zur Höhe des gesetzlichen Freibetrags (1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei Eheleuten) steuerfrei gestellt werden. Sie können diesen jederzeit in Ihrem Kundenportal unter "Mein Profil" erteilen und anpassen. Sofern Sie uns den Freistellungsauftrag unterjährig einreichen und im Veranlagungsjahr bereits Steuern auf Kapitalerträge abgeführt wurden, werden wir Ihnen die angefallenen Steuern bis zur Höhe des Freistellungsbetrags spätestens am Jahresende zurückerstatten (ab 1 Euro).

Kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) eingereicht werden?

Ja, eine NV-Bescheinigung kann über die Upload-Funktion im Kundenportal hochgeladen werden.

Erhalte ich eine Jahressteuerbescheinigung?

Ja, Sie bekommen am Anfang des Folgejahres eine Steuerbescheinigung in das Postfach Ihres Kundenportals eingestellt. Sofern Sie mehrere Depots bei uns führen, finden Sie diese immer im Postfach des zuletzt eröffneten Depots. Darüber werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Werden bei Flossbach von Storch ONE Erträge ausgeschüttet?

Um die steuerliche Gleichbehandlung von ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds sicherzustellen, gibt es seit 2018 (Investmentsteuerreform) die Vorabpauschale. Damit hieraus keine Steuerzahlung aus externer Liquidität entsteht, nehmen wir grundsätzlich einmal jährlich (Mitte Dezember) eine Ausschüttung in Höhe der Vorabpauschale vor. Der Ausschüttungsbetrag wird abzüglich gegebenenfalls anfallender Steuern automatisch reinvestiert.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Nein, Sie können jederzeit über Ihr Vermögen verfügen oder die Zusammenarbeit mit uns beenden. Wir empfehlen eine Anlagedauer von mindestens drei Jahren für defensivere Strategien. Für alle anderen Strategien mindestens fünf Jahre und länger.

Wer ist die depotführende Stelle bei Flossbach von Storch ONE?

Ihr Depot wird bei der Flossbach von Storch Invest S.A. Zweigniederlassung Deutschland geführt.

Können bestehende Depots von anderen Anbietern zu Flossbach von Storch ONE übertragen werden?

Nein, es können keine Depots von anderen Anbietern übertragen werden. Der initiale Anlagebetrag wird zu Beginn der Zusammenarbeit per SEPA-Lastschrift von Ihrem hinterlegten Referenzkonto eingezogen.

Wie erhalte ich Einblicke in meine Vermögensverwaltung?

Für Transparenz sorgt das digitale Kundenportal, das Sie über unsere Webseite oder die Flossbach von Storch ONE-App aufrufen können. Dort haben Sie jederzeit Einblick in die Wertentwicklung Ihrer Anlagestrategie, die regionale Allokation sowie die am höchsten gewichteten Aktien und Anleihen. Sie können direkt Ein- und Auszahlungen vornehmen und erhalten neben vielen weiteren Informationen und Videoformaten einen monatlichen Kommentar von Ihrem Portfoliomanager Dr. Tobias Schafföner.

Wie läuft die Erstinvestition sowie weitere Einzahlungen ab?

Die Erstanlage sowie weitere Einzahlungen (ab 100 Euro) werden per SEPA-Lastschrift von Ihrem hinterlegten Referenzkonto eingezogen und entsprechend Ihrer Strategie investiert. Das hinterlegte Girokonto muss bei einer Bank in dem Land geführt werden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben (Deutschland oder Österreich). Anschließend können Sie über Ihr persönliches Kundenportal mit Eingabe einer TAN weitere Ein- und Auszahlungen vornehmen.

Wie funktionieren Auszahlungen?

Sie können Auszahlungen (ab 1 Euro) über das Kundenportal oder die App initiieren. Der Auszahlungsbetrag wird auf Ihr hinterlegtes Bankkonto überwiesen. Falls eine Steuer anfällt, wird diese im Hintergrund berücksichtigt, die Steuer automatisch an das Finanzamt abgeführt und der gewünschte Betrag ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis vier Bankarbeitstagen.

Kann ich einen Sparplan einrichten?

Direkt während der Depoteröffnung oder auch im Nachgang können Sie über das Kundenportal regelmäßige Einzahlungen ab 100 Euro einrichten. Diese werden per SEPA-Lastschrift von Ihrem hinterlegten Referenzkonto eingezogen. Sie finden diese Funktion im Kundenportal im Menü unter dem Reiter „Investmentpläne“.

Wie ändere ich meine persönlichen Daten?

Ihre persönlichen Daten können Sie jederzeit im Kundenportal unter dem Reiter „Profildaten“ ändern.

Was mache ich, wenn ich ein neues Smartphone nutzen möchte?

Bitte kontaktieren Sie die Kundenbetreuung telefonisch, damit die Zwei-Faktor-Authentifizierung neu eingerichtet werden kann.

Kann ich eine Vollmacht erteilen?

Ja, Sie können nach der Eröffnung Ihres Depots über das Kundenportal Lese- oder Handlungsvollmachten vergeben. Die bevollmächtigte Person erhält einen eigenen Zugang zum Kundenportal und kann neben der Einsicht in die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Handlungsvollmacht auch Ein- und Auszahlungen vornehmen.

Warum wird bei einer Vollmacht die Steuer-ID des Bevollmächtigten benötigt?

Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Bevollmächtigten wird aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen benötigt. Zudem dient sie der eindeutigen Zuordnung einer Person – so können wir direkt prüfen, ob die bevollmächtigte Person bereits über Zugangsdaten für Flossbach von Storch ONE verfügt.

Wo finde ich die App für Flossbach von Storch ONE?

Unsere Flossbach von Storch ONE-App können Sie bequem im App Store oder im Google Play Store herunterladen.

Was muss ich beim ersten Login beachten?

Nach erfolgreicher Depoteröffnung können Sie sich in das Kundenportal von Flossbach von Storch ONE einloggen. Der erste Login erfolgt über die Webseite (Zum Login). Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihres Passworts werden Sie aufgefordert, die Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten und einen hieraus generierten Bestätigungscode einzugeben. Anschließend werden Sie direkt in unser Kundenportal weitergeleitet. Erst dann können Sie sich über unsere App einloggen.

Welche Funktionen bietet die App?

Genau wie im web-basierten Kundenportal erhalten Sie Einblicke in Ihr Portfolio und die Wertentwicklung. Darüber hinaus können Sie jederzeit flexibel Ein- und Auszahlungen vornehmen. In der App haben Sie zudem die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen und Ihre Anlagestrategie zu ändern.

Was ist der Diskretionsmodus in der App?

Der Diskretionsmodus bietet Ihnen die Möglichkeit, Freunden und Bekannten die Flossbach von Storch ONE-App zu zeigen, ohne dabei Ihren Depotwert preiszugeben. Dieser Modus kann über den Menüpunkt „Einstellungen” der Flossbach von Storch ONE-App aktiviert oder deaktiviert werden.

Wer kann Kundin oder Kunde werden?

Alle natürlichen Personen, die Ihren Wohnsitz und die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland oder Österreich haben.

Wie eröffne ich ein Depot?

Die Depoteröffnung erfolgt online. Nach Ermittlung der für Sie passenden Anlagestrategie geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, hinterlegen Ihr Referenzkonto und legitimieren sich per PostIdent-Verfahren (eID, Video-Ident oder in einer Filiale der Deutschen Post).

Hier gelangen Sie zur Ermittlung der Anlagestrategie und können mit der Depoteröffnung beginnen. Der Vorgang kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Welche Unterlagen und Informationen werden benötigt?

Für die Eröffnung benötigen Sie Ihre persönlichen Angaben sowie Ihren Ausweis, Ihre 11-stellige Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und die IBAN Ihres Referenzkontos.

Ab welcher Mindestanlagesumme kann die Vermögensverwaltung eröffnet werden?

Die Mindestanlagesumme liegt bei 100.000 Euro.

Kann ich mehrere Depots mit unterschiedlichen Strategien eröffnen?

Ja, Sie können mehrere Depots mit unterschiedlichen Anlagestrategien eröffnen, zum Beispiel um unterschiedliche Anlageziele zu berücksichtigen. Die Eröffnung eines weiteren Depots können Sie in Ihrem Kundenportal über den Menüpunkt "Weiteres Depot" ab einer initialen Anlagesumme von 50.000 Euro starten.

Ist es möglich, ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen?

Wir bieten ausschließlich Depots für Einzelpersonen an. Die Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots ist nicht möglich. Nach der Depoteröffnung besteht jedoch die Möglichkeit, anderen Personen eine Handlungsvollmacht zu erteilen. Auf diese Weise erhalten Bevollmächtigte Einsicht und können auch Ein- und Auszahlungen vornehmen.

Muss ich mich bei einer weiteren Depoteröffnung erneut legitimieren?

Nein, Sie müssen sich nicht erneut legitimieren, wenn Sie bereits Kundin, Kunde oder bevollmächtigte Person sind und der hinterlegte Ausweis noch gültig ist.

Kann ich ein Depot für mein Kind eröffnen? Welche Unterlagen benötige ich dafür?

Ja, Sie können ab einer Mindestanlagesumme von 100.000 Euro ein Depot für Ihr minderjähriges Kind eröffnen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind seinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland hat.

Die Depoteröffnung erfolgt durch die gesetzlichen Vertreter. Hierfür werden deren Ausweisdokumente sowie die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist zusätzlich ein Ausweisdokument des Kindes erforderlich.

Kann mein Kind einen eigenen Zugang zum Kundenportal erhalten?

Ja, ein Lesezugriff kann für Ihr Kind eingerichtet werden. Falls Ihr Kind bei Depoteröffnung unter 16 Jahre alt ist, ist die Einrichtung des Zugangs optional; ab 16 Jahren ist sie obligatorisch, da sich Ihr Kind ebenfalls per Postident-Verfahren legitimieren muss.

Was geschieht bei Volljährigkeit?

Mit Erreichen der Volljährigkeit geht die Verfügungsgewalt auf das Kind über. Das Zugriffsrecht sowie die Einsicht für die gesetzlichen Vertreter erlöschen.

Für welche Gesellschaftsformen ist eine Depoteröffnung möglich?

Eine Depoteröffnung bei Flossbach von Storch ONE ist für folgende in Deutschland ansässige Gesellschaftsformen möglich: AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG, KGaA, e.V., UG.

Welche Mindestanlagesumme gilt für Gesellschaften?

Die Mindestanlagesumme beträgt 250.000 Euro.

Welche Mindestanlagesumme gilt für ein weiteres Depot?

Für ein weiteres Depot beträgt die Mindestanlagesumme 100.000 Euro.

Welche Kosten fallen für Gesellschaften an?

Die Kosten werden über eine All-in-Gebühr abgedeckt, die auf Ebene der eingesetzten Investmentfonds berücksichtigt wird. Es erfolgt keine separate Rechnungsstellung.

Ab einer initialen Anlagesumme von 250.000 Euro beträgt die All-in-Gebühr 1,20 % p. a.
Ab einer initialen Anlagesumme von 1.000.000 Euro beträgt die All-in-Gebühr 0,95 % p. a.

Weitere Kosten fallen nicht an.

Wie erfolgt die Depoteröffnung?

Nachdem Sie uns erste Informationen zu Ihrer Gesellschaft mitgeteilt haben, senden wir Ihnen einen Link per E-Mail, über den Sie die Anlagestrategie für Ihre Gesellschaft ermitteln können. Nach Auswahl der passenden Anlagestrategie sowie der Erfassung weiterer Informationen (Mittelherkunft, Referenzkonto, etc.) legitimieren sich die vertretungsberechtigten Personen per PostIdent-Verfahren (eID, Video-Ident oder in einer Filiale der Deutschen Post).

Hier gelangen Sie zum Eröffnungsprozess. Der Vorgang kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Wer kann die Eröffnung veranlassen?

Die Depoteröffnung können die vertretungsberechtigten Personen der Gesellschaft veranlassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Aktuellste Fassung des Gesellschaftsvertrages inklusive Änderungen sowie eine aktuelle Gesellschafterliste, sofern (noch) nicht im Handelsregister veröffentlicht.
  • Selbstauskunft für Gesellschaften - Erklärung über den Status als Steuerausländer (CRS und FATCA). Das Formular stellen wir Ihnen zum Download bereit.
  • Personalausweis oder Reisepass aller gegenüber der Flossbach von Storch SE auftretenden vertretungsberechtigten Personen.
  • Die IBAN des gewünschten Referenzkontos (Girokonto bei einer deutschen Bank) der Gesellschaft.

Sofern wir weitere Informationen oder Unterlagen benötigen, sprechen wir Sie an.

Wie ist mein Vermögen geschützt?

Die in Investmentfonds angelegten Gelder sind Sondervermögen und damit rechtlich vom Vermögen der Gesellschaft getrennt. Ihr Vermögen bleibt daher auch im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der Depotbank unberührt.

Unterliegt die Flossbach von Storch SE einer Aufsicht?

Die Flossbach von Storch SE unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wie sicher sind meine persönlichen Daten?

Der Zugang zu Ihrem Kundenportal ist zusätzlich zum Passwort mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung gesichert. Darüber hinaus gelten hohe Sicherheitsstandards für den Umgang mit Ihren Daten.

Was kann ich tun, wenn mein Zugang gesperrt ist oder ich einen Missbrauch vermute?

Der Zugang kann aus Sicherheitsgründen nur durch die Kundenbetreuung wieder freigeschaltet werden. Falls Sie einen Missbrauch vermuten, kontaktieren Sie bitte umgehend die Kundenbetreuung.

Wie kündige ich die Vermögensverwaltung?

Die Kündigung kann jederzeit über das Kundenportal im Rahmen einer Gesamtauszahlung vorgenommen werden. Alternativ kann die Kündigung auch schriftlich, zum Beispiel per E-Mail erfolgen, sofern zuvor eine Gesamtauszahlung durch Sie erfasst wurde.

Gibt es eine Kündigungsfrist?

Nein, eine Kündigung der Vermögensverwaltung ist jederzeit möglich.

Fallen bei einer Kündigung Kosten an?

Nein, bei der Kündigung entstehen keine Kosten.

Kann ich meinen Gesamtbestand vorübergehend entnehmen, ohne das Depot aufzulösen?

Ja, Sie haben die Möglichkeit, eine Gesamtauszahlung zu veranlassen und innerhalb von sechs Monaten die Mindestanlagesumme in die Vermögensverwaltung wieder einzuzahlen.

Ihre nächsten Schritte

Anlagestrategie ermitteln

Wie hoch sollte der Anteil an Aktien in Ihrem Portfolio sein, damit Sie Ihre Renditeziele erreichen? Wie hoch dürfen Wertschwankungen sein, so dass Sie sich noch wohlfühlen? Ermitteln Sie in wenigen Minuten unverbindlich die zu Ihren Bedürfnissen passende Anlagestrategie. 

Kontakt aufnehmen

Egal, ob telefonisch, per Videobesprechung oder persönlich – wir sind jederzeit gerne für Sie da. Wenden Sie sich bei allen Fragen und Anliegen an unsere Kundenbetreuung. Rufen Sie einfach an, oder buchen Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.