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Alle Informationen zur Ausschüttung 2025

Am 10. Dezember 2025 nehmen wir die diesjährige Ausschüttung vor. Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.

Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde die sogenannte Vorabpauschale eingeführt, um ausschüttende und thesaurierende Investmentfonds steuerlich gleichzustellen. Sie wird bei jedem Fonds berücksichtigt, der im abgelaufenen Jahr keine Erträge oder weniger als den sogenannten Basisertrag ausschüttet.

Üblicherweise würden die Steuern auf eine mögliche Vorabpauschale zum Beginn des Folgejahres von Ihrem hinterlegten Girokonto eingezogen – sofern der Basiszins positiv und der Fondspreis im zugrundeliegenden Jahr gestiegen ist.

Bei Flossbach von Storch ONE werden drei exklusiv für diese Vermögensverwaltung aufgelegte Investmentfonds eingesetzt. Erträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden innerhalb dieser Fonds direkt für Sie reinvestiert.

Am 10. Dezember 2025 nehmen wir für jeden Investmentfonds eine Ausschüttung vor, damit die Ersatzbesteuerung der Vorabpauschale nicht zum Tragen kommt. Die Höhe der Ausschüttung orientiert sich dementsprechend an der Höhe der Vorabpauschale. Durch die Ausschüttung müssen Sie keine zusätzliche Liquidität für die Steuerzahlung bereitstellen.

Die Höhe der Ausschüttung wurde von der Kapitalverwaltungsgesellschaft, also von unserer Tochtergesellschaft der Flossbach von Storch Invest S.A., ermittelt und wurde am 25. November 2025 veröffentlicht (https://de.fvsinvest.lu/de/sonstige/).

Orientiert an der Höhe der Vorabpauschale nehmen wir am 10. Dezember 2025 jeweils eine Ausschüttung vor. Auf den Ausschüttungsbetrag führen wir die Abgeltungsteuer (25 %), den Solidaritätszuschlag (5,5%) und ggf. die Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt ab. Sofern uns eine Freistellung vorliegt, wird diese automatisch berücksichtigt. Den verbleibenden Teil der Ausschüttung investieren wir wieder für Sie, indem wir gemäß Ihrer persönlichen Anlagestrategie neue Fondsanteile kaufen. Ihr Girokonto bleibt hiervon unberührt.

Am Abend des 10. Dezembers 2025 wird die Wiederanlage in der Transaktionshistorie in Ihrem Kundenportal ersichtlich sein. Diese finden Sie im Menü unter dem Reiter „Ein- und Auszahlung“.

Die dazugehörigen Erträgnismitteilungen sowie die Wertpapierabrechnung der Wiederanlage stellen wir Ihnen am Abend des 12. Dezembers 2025 in Ihrem Postfach unter dem Reiter „Transaktionsabrechnungen“ zur Verfügung.

Zum 16. Dezember 2025 ist die gesamte Transaktion abgeschlossen. Für Sie als Anleger bedeutet das: Die Wiederanlage läuft vollständig automatisiert im Hintergrund - Sie müssen sich um nichts kümmern.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Fondswerts am 1. Januar 2025 nach einer festgelegten Formel. Diese lautet:

Vorabpauschale = (Fondswert des Vorjahres × Basiszins × 0,7) – Ausschüttung

oder auch:

Vorabpauschale = Basisertrag – Ausschüttung

Die Vorabpauschale ist demnach die Differenz zwischen dem Basisertrag des Fonds und der Ausschüttung.  

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und orientiert sich an der Rendite eines 15-jährigen Bundeswertpapiers am ersten Handelstag des Jahres. Für das Jahr 2025 liegt der Basiszins bei 2,53%.

Beispielhafte Berechnung der Vorabpauschale bei einem Aktienfonds (für eine natürliche Person):

Wert der Fondsanteile am 1. Januar100.000 Euro
Wert der Fondsanteile am 1. Januar des Folgejahres105.000 Euro
Wertsteigerung5.000 Euro
Basisertrag (100.000 × Basiszins (z. B. 2,53 %) × 0,7)1.771 Euro
Abzgl. 30 % Teilfreistellungen*531,30 Euro
Basisertrag1.239,70 Euro
Vorabpauschale (Basisertrag – Ausschüttung)0 Euro

Am 10. Dezember 2025 nehmen wir orientiert an der Höhe des Basisertrags für jeden Fonds eine Ausschüttung vor, sodass sich die Vorabpauschale auf null Euro beläuft. Sofern der Basisertrag einen Wert von null Euro aufweist oder der zugrundeliegende Basiszins negativ ist, erfolgt bei Flossbach von Storch ONE keine Ausschüttung. Durch die Ausschüttung entfällt für Sie die Anwendung der Vorabpauschale und es kommt zu keiner Abbuchung der Steuer von Ihrem Girokonto.

* Durch die sogenannte Teilfreistellung werden in diesem Beispiel 30% der Erträge nicht besteuert. Je nach Art des Fonds und ob der Fonds im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten wird, fällt diese unterschiedlich hoch aus.

Ihr Depotwert reduziert sich kurzfristig um den gesamten Ausschüttungsbetrag. Den verbleibenden Teil der Ausschüttung, reduziert um die einbehaltenen Steuern, investieren wir wieder für Sie, indem wir gemäß Ihrer persönlichen Anlagestrategie neue Fondsanteile kaufen. Hierdurch steigt der Depotwert wieder an. Die einbehaltene Steuerzahlung wird an das Finanzamt abgeführt und reduziert daher den Depotwert.

Die relative Wertentwicklung (in Prozent) wird nach der sogenannten zeitgewichteten Methode ausgewiesen. Das bedeutet: Ein- und Auszahlungen – unter anderem auch die Ausschüttung – werden bei der ausgewiesenen Performance nicht berücksichtigt.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung Flossbach von Storch ONE werden drei exklusiv für diese Vermögensverwaltung aufgelegte Investmentfonds eingesetzt. Je nach gewünschter Anlagestrategie werden diese unterschiedlich gewichtet. 

Die Vorabpauschale wird für jeden dieser drei Investmentfonds separat berechnet, wodurch für jeden Teilfonds eine eigene Ausschüttung erfolgt.

Alle Details zu den drei Ausschüttungen finden Sie am 12. Dezember 2025 ab 18:00 Uhr in Ihrem Kundenportal im Postfach unter dem Reiter „Transaktionsabrechnungen“.

Die Wiederanlage der drei Ausschüttungen wird Ihnen im Menü unter dem Reiter „Ein- und Auszahlungen“ angezeigt. Die Ausschüttung selbst erfolgt direkt aus dem Fondsvermögen und stellt keine Transaktion im Kundenportal dar.

Am 12. Dezember 2025 ab 18:00 Uhr finden Sie im Kundenportal unter dem Reiter „Transaktionsabrechnungen“ die jeweiligen Erträgnismitteilungen sowie die Wertpapierabrechnung. Da für jeden der drei Teilfonds eine Ausschüttung erfolgt, erhalten Sie insgesamt drei Erträgnismitteilungen. 
Im Februar 2026 stellen wir Ihnen die Steuerbescheinigung in Ihrem Postfach unter dem Reiter „Steuerunterlagen“ zur Verfügung.

Die Ausschüttung orientiert sich nicht am Einstiegszeitpunkt oder an der Wertentwicklung Ihres Depots, sondern wird fondsbezogen durchgeführt. Deshalb erfolgt sie auch dann, wenn Ihr Depot noch keinen positiven Ertrag erwirtschaftet hat.

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Egal, ob telefonisch, per Videobesprechung oder persönlich – wir sind jederzeit gerne für Sie da. Wenden Sie sich bei allen Fragen und Anliegen an unsere Kundenbetreuung. Rufen Sie einfach an, oder buchen Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.