
Wie Anlegerinnen und Anleger Geld aus einer Lebensversicherung investieren können, zeigen zwei Studien aus dem Flossbach von Storch Research Institute.
Es gibt Ereignisse im Leben, die Anlegerinnen und Anleger plötzlich vor eine größere Geldsumme stellen – geplant oder unerwartet. In der Finanzwissenschaft spricht man in diesem Zusammenhang von sogenannten „Cash Events“. Dazu zählen etwa eine Erbschaft, eine Schenkung oder die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung.
Während beim kontinuierlichen Vermögensaufbau – beispielsweise durch einen monatlichen Sparplan – das Kapital schrittweise investiert wird und sich Marktschwankungen über die Zeit verteilen, steht bei einem Cash Event häufig ein größerer Betrag auf einmal zur Verfügung. Das stellt besondere Anforderungen an die Anlageentscheidung.
Im Unterschied zu einer Erbschaft oder Schenkung handelt es sich bei der Auszahlung einer Lebensversicherung um selbst erarbeitetes Vermögen. Wie eine Studie des Flossbach von Storch Research Institute zeigt, wird dieses Kapital häufig gezielt zur Sicherung des eigenen Lebensstandards eingesetzt – etwa für die Altersvorsorge.
Auszahlung einer Lebensversicherung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Wer eine Kapitallebensversicherung ausgezahlt bekommt, steht vor einer grundlegenden Entscheidung: Soll das Kapital in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt oder weiterhin am Kapitalmarkt investiert werden?
Viele Versicherte entscheiden sich für eine sofort beginnende oder aufgeschobene Rentenversicherung. Untersuchungen zeigen, dass ein erheblicher Anteil neu angelegter Einmalbeträge in solche Produkte fließt. Dabei gibt es für Versicherte in puncto Altersvorsorge weitere Anlageformen, wie Sven Ebert in einer weiteren Studie zeigt.
Rentenversicherung oder Aktieninvestment?
Investieren Anleger mit 65 Jahren 100.000 Euro in eine Rentenversicherung, bekämen sie – abhängig vom Anbieter und den Vertragsbedingungen (Stand: Oktober 2023) – garantiert bis zum Ende ihres Lebens zwischen 3.300 und 3.500 Euro jährliche Rente.
Würden sie denselben Betrag für 30 Jahre sicher, etwa in Staatsanleihen mit geringem Ausfallrisiko und einer angenommenen Verzinsung von 2,5 Prozent anlegen, könnten sie mit 3.400 Euro Rente jährlich rechnen. Im Alter von 95 Jahren würden sie bei einer angenommenen Inflationsrate von 2,5 Prozent kaufkraftbereinigt über ein (reales) Restvermögen von 30.000 Euro verfügen.
Wer kein Restvermögen benötigt, könnte sich sogar 30 Jahre lang selbst eine Rente von 4.700 Euro auszahlen. Mit einem Aktieninvestment, das fünf Prozent Rendite abwirft, kämen Anleger sogar auf eine jährliche Rente von 6.500 Euro, wie die Grafik des Flossbach von Storch Research Institute zeigt.

Die passende Anlagestrategie
Investitionen am Kapitalmarkt sind grundsätzlich mit Unsicherheiten verbunden. Der Wert von Wertpapieren kann schwanken. Generell gilt: Je höher der Aktienanteil, desto größer sind langfristig die Renditechancen – aber auch die Wertschwankungen.
Deshalb ist es entscheidend, die eigene Risikotoleranz realistisch einzuschätzen. Ebenso wichtig ist es, kurz- und mittelfristige Liquiditätsbedarfe einzuplanen. Wer in einer ungünstigen Marktphase Kapital entnehmen muss, läuft Gefahr, Verluste zu realisieren.
Fazit:
Bei einem größeren Geldzufluss – wie der Auszahlung einer Lebensversicherung – kommt es darauf an, eine bewusste Entscheidung zwischen garantierter Rente und flexibler Kapitalanlage zu treffen. Dabei kann es sinnvoll sein,
die Summe am Kapitalmarkt zu investieren,
sich zu überlegen, ob ein Restvermögen benötigt wird,
die Anlage auf mehrere Anlageklassen zu verteilen, um sie so auf die eigene Risikotragfähigkeit abzustimmen.
Insbesondere für jüngere Anleger sind Aktien ein wichtiger Baustein, um Kaufkraftverluste durch Inflation auszugleichen. Doch auch im fortgeschrittenen Alter können Aktien als Beimischung eine Rolle spielen, um den eigenen Lebensstandard im Alter zu halten. Entscheidend ist eine Anlagestrategie, die zur individuellen Lebenssituation passt und regelmäßig überprüft wird.
RECHTLICHER HINWEIS
Diese Veröffentlichung dient unter anderem als Werbemitteilung.
Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen von Flossbach von Storch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Zukunftserwartung von Flossbach von Storch wider, können aber erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnissen abweichen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Der Wert jedes Investments kann sinken oder steigen und Sie erhalten möglicherweise nicht den investierten Geldbetrag zurück.
Mit dieser Veröffentlichung wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet. Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Sie ersetzen unter anderem keine individuelle Anlageberatung.
Diese Veröffentlichung unterliegt urheber-, marken- und gewerblichen Schutzrechten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bereithaltung zum Abruf oder Online-Zugänglichmachung (Übernahme in andere Webseite) der Veröffentlichung ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Flossbach von Storch zulässig.
Angaben zu historischen Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.
© 2026 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.


